Zum genaueren Umschauen hier der Link zu Google StreetView
Es handelt sich um einen schmalen Seitenstreifen, auf dem nicht mal ein Smart genug Platz hat. Die Stelle ist innerorts auf gerader Strecke und es gibt kein Haltverbot o.ä.
Mit der rechten Seite auf dem Gehweg zu parken (wie es hier alle machen) ist zweifelsfrei verboten, weil der Gehweg nicht zum Parken freigegeben ist.
Alternative 1 ist, mit der rechten Seite bis zum Bordsteinrand heranzufahren, so dass die linke Fahrzeugseite in die Fahrbahn hineinragt.
Alternative 2 ist, mit der rechten Seite bis zum Rinnstein (Fahrbahnrand) heranzufahren, so dass man komplett auf der Fahrbahn steht.
Alternative 3 ist, dass man dort nur im Seitenstreifen parken darf undzwar nur dann, wenn das Fahrzeug schmal genug ist (z.B. Motorräder).
Ein paar Denkanstöße, die ich dazu habe:
- Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen zu benutzen.
- Sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
- Das Parken ist unzulässig, wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert. Der Seitenstreifen ist zwar grundsätzlich zum Parken vorgesehen, es handelt sich meiner Ansicht nach aber nicht um eine gekennzeichnete Parkfläche.
- Zeichen 315 erlaubt das teilweise Hineinragen in die Fahrbahn beim Parken. Die StVO lässt das teilweise Hineinragen also grundsätzlich ausdrücklich zu. Auch Parkflächenmarkierungen werden oft zum Großteil auf dem Gehweg und für einen kleinen Teil auf der Fahrbahn aufgebracht.