MPU Wegen 0,8 Promille?
Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Vor etwa 4–5 Monaten hatte ich einen Vorfall: Ich war mit meinem Mofa (25 km/h) unterwegs, bin 16 Jahre alt, und hatte 0,8 ‰ Alkohol. Dafür habe ich 532 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot bekommen.
Ich würde jetzt gerne den Führerschein für begleitetes Fahren ab 17 machen. Ich habe aber noch keinen Antrag gestellt, und ich frage mich: Meint ihr, dass ich deswegen eine MPU machen muss ?
4 Antworten
Meint ihr, dass ich deswegen eine MPU machen muss ?
Nein, wirst du nicht. Du solltest jedoch nicht erneut mit Alk. am Steuer auffallen, also auch nicht mit "geringfügigen" Werten wie z.B. 0,5‰ und die sind schnell erreicht...
Die Führerscheinstelle kann das nahezu willkürlich entscheiden. Wer in jungen Jahren schon "besoffen" Mofa fährt, muss nicht unbedingt ungeprüft in ein Auto gelassen werden.
Wenn bisher keine MPU angeordnet wurde, wirst du vermutlich auch keine machen müssen. Eine MPU wird in der Regel erst bei schwerwiegenden Verstößen oder ab einem Promillewert von 1,1 im Rahmen einer Straftat fällig.
Einfach den Antrag stellen und Finger weg von Alkohol. Auf nem Mofa bringst du im Zweifel nur dich um, in einem Auto sitzend aber u. U. auch andere.
Wenn bisher keine MPU angeordnet wurde, wirst du vermutlich auch keine machen müssen.
Die MPU-Aufforderung erfolgt erst nach dem Antrag auf eine Ersterteilung.
Eine MPU wird in der Regel erst bei schwerwiegenden Verstößen oder ab einem Promillewert von 1,1 im Rahmen einer Straftat fällig.
Die 1,1‰ Grenze gibt es nicht mehr. Die Anordnung erfolgt idR ab 1,6‰. Im Bereich zwischen 1,1‰ und 1,6‰ kann sie erfolgen, wenn es Hinweise auf einen Alk.missbrauch gibt.
hatte 0,8 ‰ Alkohol. Dafür habe ich 532 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot bekommen.
Das ist entweder gelogen oder es wurde was weggelassen.
warum sollte ich lügen
532 euro geldstrafe
2 punkte
1 monat fahrverbot