Führerscheinstelle MPU?

3 Antworten

Es ist ganz einfach Vorschrift, dass die Behörde bei einer Neuerteilung ein Führungszeugnis anfordert.

Mehr Bedenken habe ich bei der Ersten Hilfe. Dass sie nicht älter als 5 Jahre alt sein darf, ist rechtlich nicht nachvollziehbar. Es gibt keine Vorschrift, die dies verlangt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Eddy91 
Beitragsersteller
 19.01.2025, 13:48

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich denke, dass es von Führerscheinstelle zu Führerscheinstelle anders geregelt wird. Dazu kann ich keine Antwort geben, weil ich keine Ahnung davon habe. Mir macht die medizinische psychologische Untersuchung eine wenig Angst. Deswegen gehe ich mal davon aus, dass das behördliche Führungszeugnis benötigt wird. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass dort nichts drinne stehen wird.

Liebe Grüße

Gnurfy  19.01.2025, 14:17
@Eddy91
Ich denke, dass es von Führerscheinstelle zu Führerscheinstelle anders geregelt wird. Dazu kann ich keine Antwort geben, 

Nein, das Verlangen eines aktuellen Führungszeugnisses "O" ist bei allen FSST so Usus im Vorgang.

Eddy91 
Beitragsersteller
 19.01.2025, 14:20
@Gnurfy

Nein ich meinte auf die Nachricht von Knochi 1972. Weil er meinte wegen erste Hilfe Thema 5 Jahren. Vielen Dank!!

Gnurfy  19.01.2025, 14:24
@Eddy91

Kein Problem, wenn Du meine eigene Rückfrage in meinem eigenen Faden unbeantwortet stehen lassen willst.

Knochi1972  19.01.2025, 15:51
@Eddy91

Klar kann die Behörde das anders regeln, aber die Frage wäre, wenn es deswegen mal zu einer Klage käme, wie das Gericht dann entscheiden würde.

Okay, das größere Problem ist verständlicherweise die MPU. Normalerweise solltest du sie bestehen, wenn du dein Verhalten reflektierst und Einsicht zeigst. Dennoch wird empfohlen, sich auf so eine MPU vorzubereiten. Es gibt Institutionen, die dir dabei helfen. Ob du überhaupt eine machen musst, wird die Behörde entscheiden, wenn sie alle Unterlagen beisammen hat. Das kann ein Weilchen dauern. Du solltest also auf jeden Fall Geduld haben.

Eddy91 
Beitragsersteller
 19.01.2025, 16:21
@Knochi1972

Nochmals vielen Dank für die verständliche Information. Ich habe jetzt alles soweit zusammen an Unterlagen. Das behördliche Führungszeugnis werde ich dann ebenso beantragen. Ich bin ein sehr geduldiger Mensch und habe meinen Führerschein schon seit Juli 2024 abgeben müssen. Gottseidank bin ich nicht so sehr auf meinem Führerschein angewiesen. Die meisten MPU Beratungsstellen, die ich kontaktiert habe, erklären mir, dass ich definitiv eine MPU machen muss. Aber es wäre ja fatal, wenn ich am Ende mehrere 100 Euros ausgeben würde und doch keine MPU machen muss. Deswegen werde ich mich gedulden müssen.

Ich werde gerne mehr darüber berichten, wenn es soweit kommen sollte.

Ich bedanke mich!!

Knochi1972  19.01.2025, 18:58
@Eddy91

Gern geschehen. Du kannst uns gern auf dem Laufenden halten und natürlich fragen, wenn noch etwas unklar ist.

Eddy91 
Beitragsersteller
 14.03.2025, 21:23
@Knochi1972

kuhuu 🙌

Ich habe soeben in meinem Postkasten ein Brief entdeckt. Als ich es geöffnet habe, war ich über glücklich. In dem Brief stand folgendes drinne:

Sehr geehrter Herr X,

unter Berücksichtigung der mir vorliegenden Unterlagen kann ich Ihnen nach Ablauf der Sperrfrist- also ab dem 07.08.2025 - die Fahrerlaubnis antragsmäßig neuerteilt werden, wenn mir zwischenzeitlich nicht neue Tatsachen bekannt werden, aus denen ich Eignungsbedenken ableiten müsste“

Das warten hat sich gelohnt. Ich bedanke mich für alle Bemühungen und Antworten.

Liebe Grüße an alle die Aufmerksam mitgelesen haben.

Allzeit gute Fahrt!

Knochi1972  14.03.2025, 23:17
@Eddy91

Hey, Glückwunsch! Ich freue mich für dich. 😊👍

Aber eine MPU kannst du doch in dieser kurzen Zeit kaum gemacht haben, oder?

Eddy91 
Beitragsersteller
 14.03.2025, 23:30
@Knochi1972

Hey knochi1972,

ich musste keine MPU machen. Leider haben mir viele MPU Beratungsstellen zu 100 Prozent versichert, dass ich eine MPU machen muss. Ich war darauf ein wenig skeptisch und habe auf meinen Glück gewartet. Durch meine Unterlagen und das Führungszeugnis, welches ich für die Neuerteilung abgegeben habe, hat die Führerscheinstelle kein Zweifel an meine Fahreignung herausstellen können. Ich denke es lag an meine Akte, wo nichts drinne stand. Ich habe auch noch nie eine Straftat im Zusammenhang mit der Straßenverkehrsordnung begangen, oder sonstiges. Es war dementsprechend ein Einzelfall. Damit habe ich mir sehr viel Geld gespart.

Ich bin froh darüber, dass es jetzt ohne MPU geklappt hat. Nichts desto trotz habe ich mein Fehler eingesehen und werde ich Zukunft mehr Rücksicht auf die Teilnahme am Straßenverkehr nehmen.

Knochi1972  15.03.2025, 17:52
@Eddy91

Dann war ich wohl der einzige, der wegen der MPU Zweifel hatte, ob du sie überhaupt machen musst. Egal, umso besser, wenn nicht. Alles gute für dich. 🙂👍

Eddy91 
Beitragsersteller
 16.03.2025, 14:47
@Knochi1972

Eine Frage würde mich aber noch brennend interessieren. Da meine Sperrfrist erst ab dem 07.08.2025 abläuft, wäre eine Sperrfristverkürzung möglich? In vielen Internetportale wie zbs. ADAC, steht drinne, dass es möglich wäre, eine Sperrfrist bis zu 3 Monate zu verkürzen. Über eine kurze Nachricht würde ich mich sehr freuen.

Knochi1972  16.03.2025, 21:05
@Eddy91

Da kenne ich mich nicht so aus. Man muss es wohl beim Gericht beantragen und dafür einen Kurs vorlegen. Hier habe ich etwas gefunden. Vielleicht hilft dir das weiter.

Im behördlichen Führungszeugnis der Belegart O stehen halt nahezu alle für diesen Verwendungszweck relevanten Entscheidungen zu strafrechtlichen Verurteilungen, Maßregelungen und ähnlichem drin, welche aktuell noch nicht durch Zeitablauf, Anlaufhemmnisse oder Neuverurteilungen getilgt / unkenntlich gemacht worden könnten.

Belegart "O" enthält teilweise halt auch Delikte und Vorgänge, die im privaten Führungszeugnis der Belegart "N" nicht im Detail mit aufgeführt werden bzw. wurden.


Eddy91 
Beitragsersteller
 18.01.2025, 13:04

Ah, jetzt verstehe ich den Zusammenhang. Auch dafür vielen Dank!! Ich stelle einfach den Antrag auf Ersterteilung meines Führerscheines und warte auf die Rückmeldung. Mehr kann ich momentan sowieso nicht tun.

Gnurfy  18.01.2025, 13:07
@Eddy91

Wie lange liegt Deine strafrechtliche Verurteilung wegen der Trunkenheitsfahrt denn inzwischen schon zurück, und bist Du seither strafrechtlich noch mal aufgefallen bzw. verurteilt worden?

Geht es Dir zudem um die Frage nach MPU, oder keine MPU?

Weil bei so nem Pegel gewisse Tendenzen zu weiteren Straftaten gibt.
Mund anders formuliert: du baust scheiße, also dürfen andere bestimmen, was du tun musst um Führerschein zu bekommen. Dir stand es ja auch frei nicht Auto zu fahren und stattdessen n Taxi zu nehmen


Eddy91 
Beitragsersteller
 18.01.2025, 13:02

Vielen Dank für die ausführliche Information!! Ach, wenn ich nur daran gedacht hätte, ein Taxi zu nehmen, wäre mein Leben um einiges schöner und einfacher. Aber ich denke, dass es mir eine Lehre ist, seit mehr als 6 Monaten kein Alkohol mehr zu konsumieren. Ich denke mir oft, es muss immer etwas passieren, um aus Fehlern zu lernen. Gottseidank ohne Personschaden!!