Führerschein Fahrerlaubnis?

3 Antworten

Was ist also gültig Urteil vom Gericht oder Führerscheinstelle?

Beides, da die beiden Vorgänge unabhängig voneinander laufen.

Dein vorübergehendes strafrechtliches Fahrverbot ist beendet, du hast deinen Führerschein zurückerhalten und darfst wieder fahren. Gleichzeitig läuft das verwaltungsrechtliche Verfahren, um den dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis vorzubereiten.

Da deine Fahreignung lediglich ungeklärt ist, wurde kein sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis, sondern eine MPU angeordnet.

Die Fahrerlaubnisbehörde weiß zwar, dass offensichtlich eine Alkoholproblematik vorliegt, sie darf aber nicht einfach aufgrund der Vermutung, dass du auch künftig unter Alkoholeinfluss fahren wirst, die Fahrerlaubnis entziehen, da der Sachbearbeiter nicht die nötige medizinische und psychologische Kompetenz für solche Schlussfolgerungen besitzt. Daher muss ein Gutachter die Vermutung bestätigen oder eben widerlegen.

Weigerst du dich, dich untersuchen zu lassen, oder lieferst du das Gutachten nicht ab, darf die Behörde daraus auf deine Nichteignung schließen. Das Einreichen eines negativen Gutachtens würde die Nichteignung ebenfalls bestätigen.

Solltest du also nicht rechtzeitig ein positives Gutachten vorlegen können, musst du vor Fristablauf freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichten, um einem Entzug und der offiziellen Feststellung der Nichteignung zuvor zu kommen.

Das Fahrverbot läuft mit dem 19.7. ab, danach darfst du erst mal wieder fahren. Die Führerscheinstelle wird dir einen Termin mitgeteilt haben, bis zu dem sie eine positive MPU-Bescheinigung von dir erwartet. Rechne hier nach deiner Schilderung mit doppelter Fragestellung (Alkohol und Regelverstöße). Wenn du keine positive MPU ablieferst wird dir die Fahrerlaubnis entzogen.

In dem Schreiben steht sicher ein Termin bis zu dem Du die positive MPU vorzulegen hast. Bis dahin darfst Du noch fahren. Bekommst Du die MPU nicht hin, musst Du den Schein abliefern und darfst auch nicht mehr fahren.