Wie wahrscheinlich muss ich den Führerschein komplett neu machen?

3 Antworten

Vor Kurzem sprach das Bundesverwaltungsgericht ein Machtwort (Urteil vom 06.04.2017, Aktenzeichen 3 C 24.15): Das Gericht stellte klar, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht kein eigener Sachgrund für die Anordnung einer MPU ist. Wurde die Fahrerlaubnis nach einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt mit weniger als 1,6 Promille entzogen, darf die Behörde nicht ohne Weiteres eine MPU anordnen. Erst ab einer BAK von mindestens 1,6 Promille muss die Behörde die Beibringung eines MPU-Gutachtens fordern.

Etwas anders kann nur gelten, wenn weitere Tatsachen dazukommen. Diese müssen die Annahme künftigen Alkoholmissbrauchs begründen. Allein die strafrechtliche Verurteilung reicht dafür nicht aus.

Durch dieses Urteil gibt es wieder eine einheitliche Handhabung in den Bundesländern. Im Einzelfall können die Behörden aber auch weiterhin bei einer geringeren BAK eine MPU anordnen. Allerdings nur in besonderen Fällen.

Nein, das war kein Fahrverbot sondern die Entziehung der FE ;)

Durch den Unfall wurde die TF zu einer Straftat, da es zu einer Ausfallerscheinung gekommen ist.

Aber die gute Nachricht ist: du hast weder eine MPU zu befürchten noch musst du den FS neu machen :)

Ich mag mich ja gerne täuschen, aber wenn du schon einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde zwecks Neuerteilung hast, hieße das für mich das dir die Fahrerlaubnis kpl. Entzogen wurde. Sonst wäre es ja keine Neuerteilung. Und wenn dem so wäre musst du den ganzen "Spaß" in der Fahrschule von vorne machen. Aber bevor du da los legen kannst musst du garantiert ein positives MPU Gutachten vorlegen Denke ich. Wenn ich du wäre dann würde ich einfach mal bei denen Anrufen und Nachfragen was los ist. Sollte es wirklich so sein das du eine MPU machen musst, kannst du Zeit nutzen, dir dafür einen Termin holen und dich darauf vorzubereiten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung