Welche Strafe erwartet mich bei Fahrt mit E-Scooter unter Alkohol?

4 Antworten

und später mit dem geeichten Dräger Alcotest 9510 0.36 Promille.

Bist du sicher, dass Promille gemessen wurden,
das Gerät gibt m.W.n. die Werte in Milligramm je Liter aus.

mg/l wären gut für Dich, dann wärst Du unter 0,5‰.
Promille eher schlecht, denn dieser Wert wird verdoppelt, um auf Milligramm/Liter zu kommen. Dann wärst Du bei 0,72‰, was Dich 500€ Bußgeld plus 28,50€ kosten würde und Dir auch 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot einbringt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

lyrics109bra 
Fragesteller
 25.07.2021, 16:12

Ja, genau waren 0.18 mg/l.

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DjTilDawn  25.07.2021, 18:07
@Crack

Das ist so nicht korrekt. Im Ergebnis sind es 0,36 Promille. Lag also eine Ausfallerscheinung vor, wofür eine Mitnahme zur Wache bei dem geringen Wert eigentlich spricht, droht dennoch eine Strafe gem. §316 StGB.

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lyrics109bra 
Fragesteller
 25.07.2021, 18:13
@DjTilDawn

Nein, ich wurde angehalten, weil ich zu 2 auf dem Scooter war, nicht wegen Ausfallerscheinungen etc. Der Test erfolgte lediglich durch den Alkoholgeruch in der Luft.

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Crack  25.07.2021, 18:17
@DjTilDawn

Aus der Frage:
"Der Beamte hat auch nichts von einer Straftat bezüglich dieser 0.3 Promille Grenze gesprochen, sondern lediglich von einer Ordnungswidrigkeit."

Davon ausgehend, ist meine Antwort durchaus korrekt.
Wenn es einen Straftatvorwurf geben würde, hätte man das sicher mitgeteilt und sehr wahrscheinlich auch die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen und den Führerschein beschlagnahmt.

Die Mitnahme zur Wache erfolgte möglicherweise nur deshalb, weil geklärt werden sollte, ob sich der Fragesteller noch in der Anflutungsphase befand, was nicht der Fall war.

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lyrics109bra 
Fragesteller
 25.07.2021, 18:20
@Crack

Genau, die Mitnahme zu Wache erfolgte lediglich um den Atemalkohol, nachdem dieser vor Ort gemessen wurde, erneut auf der Wache zu messen. Auch die zweite Messung erfolgte lediglich auf den Atemalkohol. Kein Bluttest.
Auf eine Straftat/Verdachte wurde nie angesprochen, geschweige der FS sichergestellt. Der einzige Unterschied war, dass das Gerät auf der Wache geeicht war.

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DjTilDawn  25.07.2021, 18:23
@Crack

Es ergibt sich bei genauem Lesen ein Verstoß gegn 24c StVG. Es bleibt also dabei, dass ein "Dann kommt da nichts" falsch ist und den Fragesteller in falscher Sicherheit wiegt. Und einen Anflutung von 0,2 Promille wäre mir nicht nur neu, sondern tatsächlich auch als Grundlage (für eine dann erforderliche Blutprobe) unzulässig, da der beweiserhebliche Zeitpunkt der des Anhaltens ist.

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Crack  25.07.2021, 18:30
@DjTilDawn
Es ergibt sich bei genauem Lesen ein Verstoß gegn 24c StVG.

Nein, keineswegs.
Da interpretierst Du etwas hinein.

Und einen Anflutung von 0,2 Promille wäre mir nicht nur neu, sondern tatsächlich auch als Grundlage (für eine dann erforderliche Blutprobe) unzulässig, da der beweiserhebliche Zeitpunkt der des Anhaltens ist.

Woher nimmst Du denn diese 0,2‰?

Erstens decken sich die 0,37‰ aus der ersten Messung recht genau mit der Folgemessung von 0.18 mg/l = 0,36‰ auf der Wache,
zweitens kennen wir den Zeitraum zwischen diesen Messungen nicht.
Angenommen, das waren übliche 30-90min, kann ich da absolut keinen Anstieg erkennen.

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Lkwfahrer1003  26.07.2021, 02:18
@Crack

Hallo Crack ,

Nein, keineswegs.

Hast du gelesen , dass er unter 21 Jahre ist .

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Lkwfahrer1003  26.07.2021, 02:31
@Crack
Die Mitnahme zur Wache erfolgte möglicherweise nur deshalb, weil geklärt werden sollte, ob sich der Fragesteller noch in der Anflutungsphase befand, was nicht der Fall war.

Die Mitnahme zur wache diente der Beweissicherung . Die Atemkontrollgeräte in den Fahrzeugen sind nicht Gerichtsfest da sie nicht geeicht sind .

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Auch ein E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug. Das halten sich viele nicht vor Augen. Deshalb gelten dieselben Regeln, wie für alle Kfz, also z.B. Auto und Motorrad.

Zusammenfassung:

0,00 - 0,29 Promille: strafbar nach diversen Gesetzen (StVG, BO Kraft...) in der Probezeit oder als Berufskraftfahrer (z.B. Taxi) = Geldstrafe

0,30 - beliebig Promille: strafbar, wenn Ausfallerscheinungen bei Fahren festgestellt wurden nach §316 oder §315c StGB = Geld- oder Haftstrafe + Fahrerlaubisentzug und ggf. -Sperre

0,50 - 1,09 Promille: strafbar nach §24a StVG = Geldbuße von 500€ + 1 Monat Fahrverbot beim ersten Verstoß, danach immer 500€ mehr + 1 Monat Fahrverbot mehr

ab 1,10 Promille: Immer Straftat gem. §316 oder 315c StGB = Geld- oder Haftstrafe + Fahrerlaubisentzug und ggf. -Sperre

In Deinem Fall:

E-Scooter unter 21 außerhalb der Probezeit ohne Ausfallerscheinung mit 0,36 Promille = Verstoß gegen §21c StVG = 250€ Bußgeld + Verwaltungsgebühr (vareiert je nach Bundesland) + 1 Punkt


lyrics109bra 
Fragesteller
 25.07.2021, 18:23

Danke :)

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DjTilDawn  25.07.2021, 18:24
@lyrics109bra

Gerne. Wo du gefahren bist, ist übrigens egal, solange es sich um einen öffentlichen Bereich handelt. Und: Don´t Drink & Drive! ;-)

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Crack  25.07.2021, 18:32

.

Ich würde es dem Fragesteller ja gönnen,
wie aber kommst Du auf nur 250€, nur 1 Punkt und das Ganze ohne Fahrverbot?

TBNR ist die 424600

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lyrics109bra 
Fragesteller
 25.07.2021, 18:39
@Crack

24a ist die 0.5 Promille Grenze. Hier würde ja 24c für Fahranfänger greifen, glaueb ich. § 24c Absatz 1, 2

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Lkwfahrer1003  27.07.2021, 02:10
@Crack

Hallo Crack , was ist denn Los , so kenn ich dich gar nicht !

Tatbestandsnummer : 42 46 66

Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines 

 Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.

 § 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat

250€ , 1 Punkt , A-Verstoß

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Lkwfahrer1003  29.07.2021, 02:51
@DjTilDawn

Nichts zu Danken .

Normalerweise kennt sich Crack in Sachen Verkehrsrecht sehr sehr gut aus . Hatte wohl einen schlechten Tag .

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Lkwfahrer1003  26.07.2021, 02:23

Hallo DjTildawn ,

§21c StVG

Gehe mal davon aus , dass du dich nur verschrieben hast und §24c (1) STVG meintest .

(vareiert je nach Bundesland

§ 107 Abs.1 (3) Owig

Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 25 Euro und höchstens 7 500 Euro.
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Zur Info: E-Scooter sind in der STVO nicht gesondert geregelt. Dich erwarten genau die gleichen Strafen wie beim Autofahren unter Alkoholeinfluss.


DjTilDawn  25.07.2021, 18:15

Das hat aber mit der StVO nichts zu tun, da auch die übrigen Alkoholverstöße dort nicht geregelt sind. Es geht nach dem StVG und / oder dem StGB.

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Genau :

250€ Bußgeld + 28,50€ Bearbeitung + 1 Punkt