Stimmt es, dass die (deutsche/unsere) Polizei einem ausländischen Kraftfahrzeugführer, der im Ausland wohnt und dessen Fahrzeug auch dort registriert ist, der Führerschein nicht entzogen werden kann, wenn dieser hierzulande betrunken im Verkehr erwischt wird?
Oder sollte dieser doch entwendet werden dürfen, darf der Fahrer diesen wieder zurückerhalten und unbehelligt sowie straflos (außerhalb deutschlands) weiterfahren dürfen?
Wenn nicht, wie wird da verfahren? Und kommt es drauf an, ob der Fahrer aus der europäischen Union kommt oder nicht?