Angetrunken Auto gefahren in der Probezeit?
Ich bin betrunken Auto gefahren hatte 4 Bier getrunken bin in der Probezeit bin gegen ein Bordstein geknallt bin angehalten und ein anderes Auto blieb vor mir stehen um nach mir zusehen währen der Mann sich mit mir unterhält hat die Frau bereits die Polizei angerufen (ohne das ich das wusste) Ich bedankte mich beim Mann und hab gesagt ich fahre jetzt lieber nachhause zeitgleich sagte die Frau die Polizei ist auf den Weg wo ich das gehört habe bin ich direkt losgefahren an einer Ampel weiter weg blieb ich stehen und wollte auf normal machen 2 Streifenwagen mit Sirene blieben vor mir stehen ich bin innen das von rechts ausgewichen und bin dann in einer Sackgasse gelandet und die Beamten haben mich zu 4 aus dem Auto gezerrt und mich runtergedrückt.
mein Blut wurde abgenommen der Arzt hat mit mir Übungen gemacht ob ich beim Bewusstsein bin und meine Verletzungen angeschaut die Beamten sagten zu mir ich solle morgen wenn ich nüchtern bin mit dem Führerschein kommen ob zu schauen ob ich einen habe ich kann heute nüchtern dahin und meine Autoschlüssel abzuholen und hatte ihnen den Führerschein wie besprochen gezeigt er wurde einkassiert und mir wurde gesagt biss zum Richter müssen warten.
ich muss mit meinen Auto zur Arbeit kommen kann ich mein Führerschein wegen Arbeit bis zum Richter doch behalten oder ist es schon vorbei und was sind meine Konsequenzen Dankeschön
4 Antworten
Mit einem Unfall unter Alkoholeinfluss hast du gute Chancen, im Straftatbereich zu landen (§ 316 StGB). Davon geht die Polizei / Staatsanwaltschaft hier wohl auch aus.
Auf eine Verurteilung nach § 316 StGB folgt regelmäßig eine Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB) und auf diese zwingend auch eine Sperre von 6 Monaten bis 5 Jahren (§ 69a Abs. 1 StGB). Der Entzug der Fahrerlaubnis bringt dann zusätzlich noch 3 Punkte im FAER mit sich (Anlage 13 Nr. 1.8 FeV), die 10 Jahre lang stehen bleiben (§ 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe a StVG) Diese Punkte werden gelöscht, wenn und sobald nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird (§ 4 Abs. 3 Satz 3 StVG). (Dies gilt jedoch u. a. dann nicht (Satz 4 Nr. 1), wenn die Fahrerlaubnis nach § 2a Abs. 3 StVG entzogen wurde, weil die Teilnahme an einem wegen Probezeitverstößen angeordneten Aufbauseminar nicht oder nicht fristgemäß erfolgt ist.).
Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis (egal ob nach § 69 StGB oder § 46 FeV) endet deine Probezeit. Bei einer Neuerteilung beginnt eine neue Probezeit, und zwar mit der Dauer der verbleibenden Restzeit der bisherigen Probezeit + Verlängerung um 2 Jahre (§ 2a Abs. 1 Satz 6 bis 7 i.V.m. Abs. 2a StVG). Die Neuerteilung einer FE ist erst nach Absolvierung des Aufbauseminars möglich (§ 2a Abs. 5 Satz 1 StVG). Für diese Probezeit gilt das bisherige dreistufige System des Abs. 2 nicht mehr. Wenn du erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehst, wird direkt eine MPU angeordnet (§ 2a Abs. 5 Satz 4 bis 5 StVG).
Hinsichtlich des entstandenen Schadens am Fahrzeug wird eine eventuelle Kasko vermutlich die Leistung verweigern. Soweit Drittschäden (z. B. Flurschäden) entstanden sind, wird die KFZ-Haftpflichtversicherung zwar in Vorleistung gehen, dich hier aber im Nachgang in Regress nehmen.
Und selbst wenn keine strafrechtliche Verurteilung erfolgen sollte, sind die begangenen Ordnungswidrigkeiten A-Verstöße, Aufbauseminar und Probezeitverlängerung sind dir also in jedem Fall sicher.
Mein Rat: Wende dich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.
Trunkenheit am Steuer gilt ab 1,1 Promille als Straftat. Jetzt ist die Frage wieviel hattest du? Bei 4 Bier liegt der Blutalkohol irgendwo zwischen 1 und 1,8 Promille. Möglicherweise auch weniger. Je nachdem, ob es 0,3 er oder 0,5 er waren und in welchem Zeitraum sich das alles abgespielt hat.
Jetzt bis du auch noch Fahranfänger, also in der Probezeit, da gilt ohnehin 0,0 Promille. Und betrunken mit dem Fahrzeug vor der Polizei geflüchtet.
Da kommt einiges auf dich zu. Die Polizei kann unter diesen Bedingungen den Führerschein beschlagnahmen, weil a) Gefahr in Verzug (wegen deiner Flucht) und b) sowieso durch die richterliche Entscheidung der Entzug der Fahrerlaubnis zu erwarten ist (weil du genug Promille hattest).
Also Führerschein erstmal weg, hohe Geldstrafe, Nachschulung, MPU.
Tja, da kannste mal Dein Fahrrad wieder Fit machen oder Busfahrkarte besorgen.
Den Führerschein biste erstmal länger los. Und das man darauf Beruflich angewiesen ist, interessiert nicht.
Vier Bier sind auch keine Lappalie mehr !
Sorry, aber für Alkohol und Drogen am Steuer habe ich keinerlei Verständnis.
Was für Konsequenzen du genau bekommst hängt vom Einzelfall ab, aber ziemlich sicher dürfte sein, dass du deinen Lappen sehr lange nicht wiedersehen wirst (wenn überhaupt). Wenn das für dich so wichtig ist hättest du halt nicht so ne Scheiße bauen sollen.