Führerschein über 3,5t alle 2 Jahre zum Arzt?

3 Antworten

Nein, nicht alle Fahrzeuge über 3,5 t sind LKW. Ein Wohnmobil über 3,5 t ist und bleibt ein Wohnmobil bzw. ein Fahrzeug der Klasse M1.

Der Führerschein Klasse C1 ist auch kein Führerschein für LKW, sondern für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmassen von über 3,5 t bis unter 7,5 t.

Und Deine Quellen sind falsch. Der C1-Führerschein muss alle 5 Jahre verlängert werden. Dazu ist ein Gesundheitstest und ein Sehtest erforderlich. Ich glaube Hörtest, Urinprobe, Koordinationstest, Sehstärke, Farbsehen, Gesichtsfeld, …

Die Antworten hättest Du auch ganz einfach selber finden können. Einfach mal Primärquellen lesen, in diesem Fall in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Aber doch nur erforderlich, wenn man gewerblich fährt.

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@Plaritma

Nein.Wie kommst Du darauf?
Auch bei Privatfahrten braucht man natürlich einen gültigen Führerschein für das entsprechende Fahrzeug.

Ausnahmen von den 5 Jahren gibt es nur bei Altbesitz. Da muss man erst ab dem 50 Lebensjahr verlängern. Bei umgeschriebener Klasse 3 sieht es m. W. noch etwas anders aus.

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@Plaritma

Ja, die „Fortbildungs-Module“ nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz kommen für die Schlüsselnummern 95 bei Bedarf noch dazu.

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@emib5

Aber für Privatfahrten den Führerschein verlängern, wusste ich echt nicht. 😯

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@Plaritma

Klasse C1 ist generell erfprderlich, wenn die zul. Gesamtmasse des fahrzeuges mehr als 3,5 und weniger als 7,5t beträgt. Unabhängig von privater oder gewerblicher Nutzung.
Auch für Klasse C1 ist neuerdings eine 5 Jahresfrist bindend, die nur nach ärztlicher Untersuchung und Sehtest verlängert wird. Siehe §23 Abs 1 FEV

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Ich habe die Informationen gegooglet jedoch verstehe ich sie nicht genau. Dort ist die Rede davon dass Menschen ab 45 alle 5 Jahre zum Arzt müssen?

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@FreiheitGesucht

Sorry, aber lies doch einfach mal in der FeV nach.

Oder lern Deine google-Quellen in seriös bzw. vertrauenswürdig einzuordnen. Und wenn Du damit Probleme hast, dann solltest Du zumindest mehr als eine Seite anschauen.
Die Informationen, die Du gegoogelt haben willst, sind alle so falsch, dass sie eigentlich unmöglich auf mehreren Seiten stehen können.

Erst schreibst Du, Du hast etwas von 2 Jahren gelesen, nun willst Du etwas von 5 Jahren ab 45 gelesen haben.

Wie es richtig ist, habe ich weiter oben schon geschrieben:

Wenn Du den C1 neu machst, dann musst Du die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängern.

Wenn Du den C1 als Altbestand hast, dann musst Du die Fahrerlaubnis (je nach dem, wann Du hn gemacht hast) ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre verlängern.

Wenn Du den C1 aus einer Umschreibung der alten Klasse 3 hast, dann gilt diese Fahrerlaubnis lebenslang.

Da Du die Fahrerlaubnis der Klasse C1 noch nicht hast, gilt für Dich somit von Anfang an alle 5 Jahre verlängern.

Ein Alter von 45 Jahren gibt es in dem Zusammenhang überhaupt nicht. Das kann es evtl. je nach Alter / Erteilungsdatum des Führerscheins bei den Fristen zum Umtausch des Führerscheins geben, was zukünftig auch für die Klasse B bzw. Klasse 3 erforderlich ist. Das ist aber eine ganz andere Sache. Dazu ist ja auch (derzeit) keine Gesundheitsprüfung erforderlich.

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@emib5
Wer seinen C1- oder C1E-Führerschein zwischen dem 1.1.1999 und 28.12.2016 erworben hat, muss die Fahrberechtigung ab der Vollendung des 50. Lebensjahrs verlängern. Nach Vollendung des 45. Lebensjahrs gilt sie für fünf Jahre. Auch wer sie nach dem 28.12.2016 erworben hat, muss sie nach fünf Jahren erneuern. Das geht mit einem ärztlichen Gutachten.

Quelle https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/klassen/fuehrerschein-c1-c1e/

Keine Ahnung was dieser Satz bedeutet

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@FreiheitGesucht

Das steht doch da eindeutig:

Verlängerung alle 5 Jahre, wenn man die Klasse C1nach dem 28.12.2016 macht oder gemacht hat.

Also bei Neuerwerb alle 5 Jahre.

Das gilt also für Dich, da Du ja noch keine Klasse C1 hast. Alles andere ist für Dich also eh irrelevant.

Bei Altbesitz (Klasse C1 erworben zwischen dem 1.1.1999 und dem 28.12.2016) muss die Klasse C1 zum ersten Mal zum 50. Geburtstag verlängert werden, danach alle 5 Jahre. Wer schon über 45 Jahre alt war, als er in der Zeit die Klasse C1 gemacht hat, muss sie nicht zum 50. Geburtstag verlängern, sondern erst wenn die 5 Jahre um sind. Hat man also die Klasse C1 mit 49 Jahren am 28.12.2016 erhalten, dann muss man sie erst mit 54 Jahren am 28.12.2021 verlängern.

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@emib5

Ist diese Regelung EU weit so? Weißt du das zufällig? Also mit alle 5 Jahre zum Arzt

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@FreiheitGesucht

Keine Ahnung. Da ich in D wohne interessiert mich nur die Regelung in D. Aber ich meine, dass das auf EU-Vorgaben beruht.

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@emib5

Ok, dann werde ich keinen C1 machen. Das ist mir dann zu blöd.

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@FreiheitGesucht

Dann musst Du halt mit der 3,5 t Grenze leben. Das wäre mir zu blöd.

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@emib5

Ja, aber ich gehe nicht alle 5 Jahre zum Arzt. Man muss ja da ein Gutachten machen lassen und dieses Gutachten kenne ich. Das dauert extrem lange und kostet jedes Mal 100€ und erfahrungsgemäß wird es von Mal zu Mal teurer.

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@FreiheitGesucht

Die 150 € alle 5 Jahre spielen bei der Gesamtkostenbetrachtung für ein Wohnmobil nun auch keine Rolle mehr. Bei über 3,5 t eh nicht, da kommen durch die häufigeren HU-Intervalle, Mautgebühren im Ausland etc. eh noch ganz andere Mehrkosten zusammen.

Und mich wegen der paar Euro mehr beim Wohnmobil bzw. dem, was ich mit in Urlaub nehme, Einschränkungen zu müssen ist für mich auch keine Alternative.

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@FreiheitGesucht

Das Gutachten für die Fahrtauglichkeit dauert in meinen Augen auch nicht extrem lange. Ich glaube es waren keine 30 Minuten.

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@FreiheitGesucht

Ich glaube 120. Aus dem Bekanntenkreis kenne ich je nach Ort / Arzt Summen zwischen 80 und 180 €.

Aber wie gesagt, who cares?

Ich hab den CE verlängert, obwohl ich ihn aktuell nicht brauche. Aber haben ist nun einmal besser als brauchen…

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Von 3,5 t bis 7,5 t geht die Klasse C1. Diese wird für fünf Jahre erteilt. Um nach Ablauf dieser Zeit die Fahrerlaubnis zu verlängern ist ein ärztliches sowie augenärztliches Gutachten erforderlich. Nicht alle Fahrzeuge zwischen 3,5 t und 7,5 t sind Lkw.

Ob ein Fahrzeug als LKW zugelassen ist, spielt keine Rolle. Das entscheidende ist die zulässige Gesamtmasse. Sämtliche C- und D-Klassen müssen alle 5 Jahre erneuert werden. Dafür musst du bei der Gesundheitsprüfung einen Sehtest und eine körperliche Untersuchung bestehen