Haltelinie wann anhalten?

7 Antworten

Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, ordnet sie an:
Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten.

So steht es in der Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) der StVO zur Haltlinie. Man beachte insbesondere "Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten". Von einer Ampel geht ein solches Gebot aber bei grün, also bei „Der Verkehr ist freigegeben“, nicht aus.

Nein. Wenn die Ampel grün ist und genug Platz ist, dürfen Sie fahren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die STVO ist aufgebaut mit Prioritäten.

  • Keine Kennzeichnung
  • Linien auf der Straße
  • Schilder
  • Ampeln
  • Polizei

Das niedrigere wird stets vom Höheren "überstimmt"

Zeigt die Ampel Grün ( höhere Priorität) ist die Linie egal)

Fällt die Ampel aus --> gilt die Haltelinie

Ist die Ampel rot und ein Polizist fordert mich auf zu fahren, ist die Ampelfarbe egal.

u.s.w.u.s.f.

Nein, da muss man dann nur anhalten und sich einen Überblick verschaffen, wenn z.B. Ampeln ausfallen.

Wenn die Ampel grün ist muss man nicht anhalten.

Bis jetzt habe ich es nie gemacht und mein FL nie was gesagt.

dann mach es doch mal :)

diese Haltelinien haben nur Relevanz wenn die Ampelanlage ausfällt.