Stimme nicht zu

Die Frage nach der Sexualität trifft man doch nicht aktiv rational, indem man im Sinne einer wirtschaftlichen Rechnung abwägt, wo man bei geringerem Aufwand leichter oder mehr sexuelle Kontakte hat.

Oft merkt man im Nachhinein schon, dass man im Kindergarten Tendenzen zeigte. Da kann man sich gesellschaftliche Normen In Hinblick auf Ansprüche noch gar nicht vorstellen und findet andere Geschlecht sogar eklig.

Was ich mir vorstellen kann, ist, dass aber Tendenzen zu einem Geschlecht wegen des gesellschaftlichen Drucks ausgebaut werden können, wenn aber generell schon ein gewisser sexueller Rahmen besteht, der da Unterscheidung auch erlaubt.

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Die Form betreffend: Blocksatz rein!

Den Inhalt betreffend: Dass du dich bewirbst, ist offensichtlich. Beginne bei der Einleitung direkt mit Inhalt, da man sonst sofort gelangweilt ist.

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Wenn es einmal raus ist kann die Wunde erst mit dem Verheilen beginnen. Liebe ist natürlich nicht rational, aber warum das Spekulieren über die Antwort? Hör dir die Antwort einfach an. Heutzutage sollte das die Freundschaft nicht unbedingt nachhaltig beeinflussen, eine Friendzone hat bei mir tatsächlich funktioniert

Das Eröffnen der Gefühle selber sollte nicht aufbauend, eine schwere Last auf einmal vermittelnd und dann eine peinliche Stille erzeugend sein, sondern eher beiläufig passieren… Triff dich am Besten und verlass dann einfach Mal die Bro-Zone

Ich selber bin den Shit vor fünf Monaten durchgegangen, nachdem ich es etwa ein halbes Jahr in mir trug, habe telefonisch schon tendenzen vermittelt, indem ich homosexuelle Neigung oft aber humorvoll, notfalls auch mit „das war Spaß“ rausredbar zeigte, bei einem Treffen fragte ich dann einfach, ob man Kuscheln möchte - leider, meine Damen und Herren, erfolglos - aber nichts nachhaltig zerstörend, weil man sich halt mit der Zeit damit abfand

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Ich glaube die Wahrscheinlichkeit, die Region untenrum anzusprechen ohne dass es heikel wird, ist gering.

Transgender möchten in der Regel eben nicht mehr mit den Eigenschaften ihres alten Geschlechts in Verbindung gebracht werden. Schlecht wäre, wenn gerade die Region untenrum dann auch gewissen Stellwert hat.

Ist denn die Zielgruppe die richtige? Wie steht es denn um Femboys? Oder sind diese nicht weiblich genug? Denn ein femineres Erscheinungsbild in Verbindung mit männlichen Geschlechtsorgsnen haste da ja.

Sollte ich an einer Stelle eine Person verletzen, indem ich einen Komplexen Sachverhalt zu kurz oder ungenau darlege, liegt das an der leider zu kurzen Zeit, die ich habe und dem fummeligen Handy.

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Sehr sympathisch, dass angesprochen wird, dass es aus bestimmten Richtungen ständig heißt, man sei tolerant und während man lauter Intolerante in das Land lässt.

Aus meiner egoistischen Sicht bin ich deshalb natürlich gegen die viele Migration.

Aus Altruistischer Sichtweise würde man sagen, dass das Interesse vieler Person am Schutze vor Krieg mehr wiegt als das der queeren Minderheit.

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Vielleicht kann man einfach bei einer Giftinformationszentrale [hier Liste] anrufen, denn gelten potentielle Gefahrstoffe nicht auch als Gift? Viel Ahnung habe ich aber offensichtlich nicht, aber waren oft nett dort.

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Bezüglich der Form würde ich, falls vorhanden, den Blocksatz reinhauen.

Inhaltlich:
"bürgerlichen und straflichen Recht sowie dem Gesetz" klingt nicht smooth, und Recht ist ja Gesetz, weshalb "sowie dem Gesetz" so klingt, als würde man das nicht erkennen. Ich würde es allgemeiner formulieren, etwa "Interesse an rechtlichen Zusammenhängen".

Im nachfolgenden Satz sehe ich nicht ganz, wie aus dem Interesse an Recht auch das Interesse am Helfen wird; dahingehend würde ich etwas ergänzen (Vielleicht einen Job als Pausenwart oder weil du in der Schülervertretung das Interesse an einem friedlichen Gemeinwesen bewiesen hast?).

Deine Form des Genderns wird zwar auch von öffentlichen Stellen genutzt, ist aber eigentlich nichts, was die deutsche Sprache hergibt. Wenn du oben bereits ausgeschrieben hast ("Polizistinnen und Polizisten") würde ich es hier auch tun. Da die Polizei nicht nur präventiv vor Verbrechen schützt, sondern auch Verbrechen verfolgt, und nicht jedes Unrecht oder jegliche gesetzliche Zuwiderhandlung überhaupt ein Verbrechen ist (Man denke an Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr oder einfach nur zu lautes Musik hören), würde ich auch das allgemeiner formulieren.

Im vierten Absatz würde ich nochmal betonen, worin das Verantwortungsbewusstsein liegt, weil es nicht ganz auf der Hand liegen könnte, denke ich.

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Wenn du nach Rechtsquellen fragst, fallen mir nur ein... (Ich weiß nicht, ob alles angeführte hier tatsächlich einschlägig ist)


(1) Etwa nach den Hundegesetzen der Länder, Beispiel:

Wer einen Hund auf öffentlichen Straßen oder Anlagen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ausführt, hat die durch das jeweilige Tier verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

§ 3 VII 1 HundeG SH

(2) Nach den Straßen- und Wegegesetzen der Länder, Beispiel:

Wer eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen;

§ 17 I StrWG NRW

(3) Etwa nach Satzungen oder ordnungsbehördlichen Verordnungen auf kommunaler Ebene, Beispiel:

(1) Jede Verunreinigung der Straßen und Anlagen ist untersagt. Unzulässig ist insbesondere [...] 5. das Ausgießen von Schmutzwasser, übel riechenden oder schädlichen Flüssigkeiten [...]

§ 3 Straßen- und Anlagenverordnung Mönchengladbach
Dabei ist eine Straße in diesem Fall:

Straßen im Sinne dieser Verordnung sind unbeschadet der Eigentumsverhältnisse alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr dienen. [...]
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Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, ordnet sie an:
Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten.

So steht es in der Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) der StVO zur Haltlinie. Man beachte insbesondere "Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten". Von einer Ampel geht ein solches Gebot aber bei grün, also bei „Der Verkehr ist freigegeben“, nicht aus.

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