Die Form betreffend: Blocksatz rein!

Den Inhalt betreffend: Dass du dich bewirbst, ist offensichtlich. Beginne bei der Einleitung direkt mit Inhalt, da man sonst sofort gelangweilt ist.

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Ich glaube die Wahrscheinlichkeit, die Region untenrum anzusprechen ohne dass es heikel wird, ist gering.

Transgender möchten in der Regel eben nicht mehr mit den Eigenschaften ihres alten Geschlechts in Verbindung gebracht werden. Schlecht wäre, wenn gerade die Region untenrum dann auch gewissen Stellwert hat.

Ist denn die Zielgruppe die richtige? Wie steht es denn um Femboys? Oder sind diese nicht weiblich genug? Denn ein femineres Erscheinungsbild in Verbindung mit männlichen Geschlechtsorgsnen haste da ja.

Sollte ich an einer Stelle eine Person verletzen, indem ich einen Komplexen Sachverhalt zu kurz oder ungenau darlege, liegt das an der leider zu kurzen Zeit, die ich habe und dem fummeligen Handy.

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Vielleicht kann man einfach bei einer Giftinformationszentrale [hier Liste] anrufen, denn gelten potentielle Gefahrstoffe nicht auch als Gift? Viel Ahnung habe ich aber offensichtlich nicht, aber waren oft nett dort.

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Bezüglich der Form würde ich, falls vorhanden, den Blocksatz reinhauen.

Inhaltlich:
"bürgerlichen und straflichen Recht sowie dem Gesetz" klingt nicht smooth, und Recht ist ja Gesetz, weshalb "sowie dem Gesetz" so klingt, als würde man das nicht erkennen. Ich würde es allgemeiner formulieren, etwa "Interesse an rechtlichen Zusammenhängen".

Im nachfolgenden Satz sehe ich nicht ganz, wie aus dem Interesse an Recht auch das Interesse am Helfen wird; dahingehend würde ich etwas ergänzen (Vielleicht einen Job als Pausenwart oder weil du in der Schülervertretung das Interesse an einem friedlichen Gemeinwesen bewiesen hast?).

Deine Form des Genderns wird zwar auch von öffentlichen Stellen genutzt, ist aber eigentlich nichts, was die deutsche Sprache hergibt. Wenn du oben bereits ausgeschrieben hast ("Polizistinnen und Polizisten") würde ich es hier auch tun. Da die Polizei nicht nur präventiv vor Verbrechen schützt, sondern auch Verbrechen verfolgt, und nicht jedes Unrecht oder jegliche gesetzliche Zuwiderhandlung überhaupt ein Verbrechen ist (Man denke an Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr oder einfach nur zu lautes Musik hören), würde ich auch das allgemeiner formulieren.

Im vierten Absatz würde ich nochmal betonen, worin das Verantwortungsbewusstsein liegt, weil es nicht ganz auf der Hand liegen könnte, denke ich.

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Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, ordnet sie an:
Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten.

So steht es in der Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) der StVO zur Haltlinie. Man beachte insbesondere "Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten". Von einer Ampel geht ein solches Gebot aber bei grün, also bei „Der Verkehr ist freigegeben“, nicht aus.

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