Verkehrssituation Rote Ampel 2 Haltelinien?

9 Antworten

Das ist eine knifflige Situation.

Grundsätzlich ist die Haltelinie - wenn sie wirklich durchgezogen ist - nicht nur eine Empfehlung. Wer diese trotz roter Ampel überfährt, begeht einen Rotlichtverstoß (Quelle: ADAC).

Alleine deswegen kann ich mir keineswegs vorstellen, dass du die alleinige Schuld erhalten würdest. PKW 2 hätte schließlich aktiv mit einem Rotlichtverstoß zum Unfall beigetragen. Unwahrscheinlich, dass der Fahrer hier überhaupt keine Schuld erhalten würde.

Andererseits hast du ein Vorfahrtschild und darfst dabei nicht immer auf alles vertrauen. Ich habe dazu ein gutes Beispiel:

Wenn du an einen Kreisverkehr anfährst und siehst, dass jemand im Kreisverkehr rechts blinkt, gehst du davon aus, dass er raus fährt und fährst los. Er fährt aber dennoch weiter im Kreisverkehr und es kommt zum Unfall. In dieser Situation erhältst du in den aller meisten Fällen die Hauptschuld. Begründung: Als Wartepflichtiger, der Vorfahrt gewähren muss, darfst du dich nicht alleine auf das Blinken des anderen verlassen. Es muss zusätzlich erkennbar sein, dass der Fahrer wirklich abbiegt bzw. den Kreisverkehr verlässt - z.B. durch einlenken oder die Geschwindigkeitsanpassung. So hat es z.B. das AG Oberndorf entschieden (Urteil vom 21.04.2016 - 2 C 434/15). Anders wäre das, wenn der Fahrer bereits eingelenkt hat, dorthin schaut und z.B. wegen querenden Fußgängern abgebremst hat, er dann im letzten Moment aber doch wieder zurück lenkt und z.B. durch starkes beschleunigen dein Auto trifft. Dann würde er sicherlich die volle Schuld bekommen. Mit sowas muss niemand rechnen (siehe: Vertrauensgrundsatz).

Ich vermute, dass es hier ähnlich ist. Du kannst nicht einfach davon ausgehen, dass diejenigen dort wirklich halten, nur, weil du glaubst, dass sie eigentlich das Schild "Bei rot hier halten" dort haben. Stell dir vor, das Schild wäre abgefallen, verschneit oder absichtlich aufgrund von Bauarbeiten nicht mehr gültig. In all diesen Fällen hätten die Fahrer von links keine Verpflichtung mehr, dort bereits zu halten (zumindest ist das meine Auffassung. Klar ist nämlich: Nicht erkennbare Schilder sind nicht gültig). Du kannst aus deiner Position nicht wissen, ob das Schild überhaupt dort steht und gültig ist. Das könnte sich auch ändern. Entsprechend kannst du aus meiner Sicht nicht davon ausgehen, dass die Fahrzeuge zum stehen kommen und hast dann deine Vorfahrtspflichten verletzt.

Fazit:

Sollte der Fahrer über die Haltelinie gefahren sein (das Schild stand dort also und war gültig), dann gehe ich davon aus, dass ihr beide eine Teilschuld erhalten würdet. Wer die Hauptschuld bekommen würde, mag ich mir nicht anmaßen zu entscheiden. Ich glaube ehrlich gesagt auch nicht, dass ein Verkehrsrechtsanwalt diese Frage ganz einfach und sofort beantworten könnte, wenn er nicht ganz genau solch einen Fall schon mehrfach hatte. Hier kann ich mir sehr gut vorstellen, dass auch das Gericht stark abwägen muss zwischen den unterschiedlichen Vorschriften bzw. Verstößen (Rote Ampel vs. Vorfahrt gewähren). Das lässt sich schon daraus ableiten, dass bei dem Beispiel mit dem Blinker auch unterschiedliche Urteile existieren (siehe hier). Ich glaube, dass es hier ebenso wie beim Blinker ist: Wenn du erkennst, dass das Fahrzeug deutlich abbremst, würdest du höchstens eine Teilschuld erhalten - möglicherweise auch gar keine. Solange das aber nicht der Fall ist, musst du klar mit einer Teil- oder sogar Hauptschuld rechnen.

Woher ich das weiß:Hobby – Auto- und Motorradfahrer mit 30.000km/Jahr
Wer ist schuld wenn es zu einem Unfall kommt?

Alleine du, denn du bist wartepflichtig.

Dabei fahre ich los, weil ich denke

Genau da liegt der Fehler. "Denken"oder vermuten, was der andere macht, zählt nicht und wird von keinem Gericht anerkannt. Du hast dich davon zu überzeugen, dass der andere an der Linie tatsächlich hält.

Noch krasser ist es mit Abbiegen und Blinken. "Ich dachte, der biegt ab, weil er geblinkt hat" hören Richter oft und urteilen regelmäßig, dass selbst das Blinken nicht ausreicht, um sich drauf zu verlassen. Man muss sich erst davon überzeugen, dass einer nicht nur blinkt, sondern auch tatsächlich abbiegt.

olsen  29.06.2022, 22:45

Seltsam, laut ADAC ist es ein Rotlichverstoß wenn man bei rot die Halteline überfahrt.

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Die Haltelinie an der Ampel ist für Abbieger ( aus Richtung Stoppschild bzw. Vorfahrt gewähren Schild ) gedacht oder welche die zweite Haltelinie schon überquert haben . Die müssen dort halten.

alle anderen die Auf der Geradeaus Spur sind sollten an der zweiten Haltelinie vor der Kreuzung warten.

da man aber mit der Dummheit der anderen im Straßenverkehr rechnen muss , muss man immer daran denken das der Geradeausfahrer über die zweite Haltelinie fährt. Und dann muss man ihn Vorfahrt gewähren.

würde denken das beide dann eine Teilschuld erhalten.

abbieger denke 75% da Vorfahrt missachtet wirkt denke schwerer. Und der andere 25%.

oder beide 50% da Vorfahrt missachtet und ggf. Rotlicht Verstoß aber das entscheiden Richter.

TechnikSpezi  29.06.2022, 23:56
da man aber mit der Dummheit der anderen im Straßenverkehr rechnen muss , muss man immer daran denken das der Geradeausfahrer über die zweite Haltelinie fährt. Und dann muss man ihn Vorfahrt gewähren.

Das ist nicht richtig. Dann würde jemand, der bei erlaubten 60km/h in einer Baustelle den Fahrstreifen wechselt und gerammt wird von jemandem, der mit 250km/h angeschossen kommt, eine Teilschuld bekommen. Das wird vor Gericht sicherlich anders aussehen.

Der Vertrauensgrundsatz erlaubt es, nur mit den Fehlern anderer zu rechnen, die offensichtlich sind. Genauer:

Diese Regel findet im Vertrauensgrundsatz ihre Schranken. Denn ein Gebot, jedes mögliche verkehrswidrige fremde Verhalten zu berücksichtigen, würde den Verkehr lahmlegen. Daher hat die Rechtsprechung den Vertrauensgrundsatz geschaffen: Es ist nur mit solchen Fehlern zu rechnen, die erfahrungsgemäß bzw. in der vorliegenden Situation vorkommen können.

Wenn derjenige aus der Querstraße also weiß, dass die Fahrzeuge links eine rote Ampel mit Haltelinie haben und dort halten müssen, dann muss er nicht automatisch damit rechnen, dass andere ja Dummheiten begehen. Anders würde das ggf. aussehen, wenn dem Fahrer solche Situationen an der Stelle hinreichend bekannt sind.

Es mag sein, dass du am Ende hast. Ich wollte nur diesen Satz aufgreifen, dem ich so nicht zustimmen kann.

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Du wärst Schuld. Du musst dich vergewissern, dass PKW 2 auch wirklich an der ersten Haltelinie stehenbleibt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Stell dir vor, ich bin ortsfremd und würde dem grünen Pfeil folgen.

Sein Zusatzschild kann ich nicht einsehen. Daher muss ich damit rechnen, dass er fährt.

Du hättest wohl die Hauptschuld.

TechnikSpezi  30.06.2022, 00:01

Das ist aber wieder zu einfach. Der links vom grünen Pfeil hat schließlich in der Situation rot. Er hat eine rote Ampel überfahren und damit zumindest dazu beigetragen, dass diese Situation entstanden ist. Das lässt du in deiner Antwort einfach unbeachtet.

Dennoch mag sein, dass das mit der Hauptschuld stimmt.

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