Mit Cannabis erwischt aber noch nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde gemeldet?
Hi, ich wurde vor ein paar Tagen mit etwas Cannabis von der Polizei erwischt und mache gerade meinen Führerschein. Im Moment nur Theorie (darf auch erst Fahrstunden nehmen wenn ich die Theorieprüfung bestanden habe). Ich habe den Zettel "Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis" noch nicht im Bürgerbüro meiner Stadt abgegeben.
Nun meine etwas kompliziertere Frage:
Kann die Polizei sehen dass ich gerade meinen Führerschein mache oder eben nicht (da ich den Zettel noch nicht abgegeben habe), und werde ich dann erst zu einem äG (ärztlichen Gutachten) gebeten sobald ich den Zettel abgegeben habe oder kann sich die Führerscheinstelle auch so schon melden und bescheid wissen ohne dass ich den Zettel abgegeben habe. Eigentlich müsste mich die Behörde ja nicht "auf dem Schirm" haben. Nur meine Fahrschule. Aber das ist ja privat. (Bild von der Rückseite des Zettels lege ich bei)
(Die leeren Felder im Bild werden dann von der Behörde ausgefüllt).
Die Polizei hat mir gegenüber nichts erwähnt was mit meinem Führerschein zu tun hat. Sie haben auch nicht gefragt ob ich einen habe oder ihn gerade mache.
Mir ist klar, dass ich mit einem äG rechnen muss nur nicht wann, da ich eben nicht weiß ob dies von dem oben benannten Zettel abhängt den ich eben noch nicht abgegeben habe.
Ob die Anzeige fallen gelassen wird oder nicht kann ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen. Vielleicht kennt sich ja jemand aus. Danke schon mal für Eure Antworten. LG
4 Antworten
Die Polizei wird der Führerscheinstelle demnächst melden, dass gegen dich ein Ermittlungsverfahren läuft. Sobald man davon Kenntnis erlangt, wird man dich bis zum Abschluss des Verfahrens für die Prüfungen sperren.
Wird das Verfahren gegen Auflagen (z.B. Sozialstunden) eingestellt, so ist das Verfahren erst dann beendet, wenn du die Auflagen vollständig erfüllt hast.
Solange du keine Fahrerlaubnis beantragst und es keinen Hinweis darauf gibt, dass du im Rauschzustand fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge führst, wird man in der Regel keine Veranlassung für ein fachärztliches Gutachten oder eine MPU sehen. Das kommt erst später beim Fahrerlaubnisantrag.
Rein theoretisch kann aber selbst die Eignung eines Reiters oder Radfahrers überprüft werden und ihm notfalls das Führen von Tieren oder Fahrrädern untersagt werden.
Ok vielen Dank. Ich wurde kontrolliert als ich zu Fuß unterwegs war. Also werde ich mal erst mit einem äG rechnen nachdem ich den Antrag Abgegeben habe. Dass ich erst zur Prüfung zugelassen werde nachdem ich meine Strafe abgearbeitet oder mein Bußgeld bezahlt habe war auch eine sehr hilfreiche Information.
Lass das mit dem Führerschein, dann kannst du entspannt weiterkiffen.
Äh ja das wird sicherlich Ärger geben es sei denn man hat Glück und es wird eingestellt aber bin mir nicht 100% sicher ob das nicht trotzdem problem hinter sich her zieht
Meldungen an die Führerscheinstelle werden automatisch vorgenommen, wurscht, ob du bereits eine Fahrerlaubnis hast oder keine.
Anzeigen können nicht "fallengelassen" werden.
Ok. Ich meine die Anklage da habe ich mich falsch ausgedrückt. Also meinst du hat das mit der Abgabe des Zettels nichts zu tun? Und die Aufforderung ein äG zu machen kommt auch nicht erst nach der Abgabe des Zettels?
Ich gehe davon aus, dass das äG erst nach Abgabe des Zettels stattfindet. Aber egal, da weiß die Führerscheinstelle schon von deinem Vergehen.
Ok das war schon mal hilfreich. Mir geht's es aber auch in erster Linie um das äG. Kann die Aufforderung dies zu machen auch jetzt schon kommen oder eben erst wenn ich den Zettel abgegeben habe? Denn erst dann prüft die Fahrerlaubnisbehörde ja die Eignung zum Fahren. LG