Kann noch mpu verlangt werden?
Habe den Führerschein wegen Alkohol 05/2009 abgegeben, nun steht in meiner FAER-Auskunft folgendes, Speicherdatum 01.02.2010, Tilgung und Löschung 14.01.2025, Überliegefrist Nein. Kann ich den FS einfach neu machen oder droht Mpu. Habe den FS 2010 beantragt mit der Folge Mpu machen zu müssen und habe mich dann nicht mehr drum gekümmert. Was muss ich beantragen Neuerteilung, Wiedererteilung oder Ersterteilung? Gibt es noch eine Akte wo die Fahrerlaubnisbehörde darauf zurückgreift. Vielen Dank
3 Antworten
Habe den FS 2010 beantragt mit der Folge Mpu machen zu müssen und habe mich dann nicht mehr drum gekümmert.
Also hast du den Antrag damals nicht zurückgezogen? Hast du einen Versagungsbescheid bekommen? Aber so oder so: Da dieser Antrag 2010 war, die Versagung wohl kurz darauf, dürften die 15 Jahre trotzdem um sein und du könntest somit eine Neuerteilung beantragen (notfalls nochmal bei der FEB erkundigen wann genau ohne MPU neu erteilt werden kann).
Kann ich den FS einfach neu machen
Ganz neu machen musst du den FS auf keinen Fall, aber die Prüfungen wirst du sicher wiederholen müssen. Theorie kannst du online lernen und der Fahrlehrer wird sich vorab von deiner Prüfungsreife überzeugen wollen, heißt = einige Fahrstunden wirst du nehmen müssen.
Habe den FS 2010 beantragt mit der Folge Mpu machen zu müssen und habe mich dann nicht mehr drum gekümmert.
Das heißt, du hast den Antrag nicht wie in einem solchen Fall erforderlich zurückgezogen, sondern hast es auf eine rechtskräftige Versagung ankommen lassen?
§29 Abs 7 StVG:
(7) Ist eine Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht, dürfen die Tat und die Entscheidung der betroffenen Person für die Zwecke des § 28 Absatz 2 nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachteil verwertet werden. Abweichend von Satz 1 darf eine Tat und die hierauf bezogene Entscheidung trotz ihrer Löschung aus dem Fahreignungsregister für die Durchführung anderer als der in Absatz 6 Satz 3 Nummer 4 genannten Verfahren zur Erteilung oder Entziehung einer Fahrerlaubnis verwendet werden, solange die Tat als Grundlage in einer noch gespeicherten Maßnahme nach § 28 Absatz 3 Nummer 5, 6 oder 8 genannt ist.
Die Versagung ist im FAER gespeichert, Tilgungsfrist zehn Jahre, Überliegefrist fünf Jahre, die ursprüngliche Tat ist somit Grundlage einer noch gespeicherten Entscheidung und darf daher weiterhin gegen dich verwendet werden.
Du musst eine Wiedererteilung beantragen. Stellst du den Antrag nach dem 14.1. sollte keine MPU mehr gefordert werden, sofern du dir in verkehrsrechtlicher Hinsicht nichts weiteres zu Schulden kommen lassen hast.
Was gab es denn dmals? Eine Strafbefehl oder musstest du vor Gericht?
Allen erstmal vielen Dank, hab aber kein Gerichtsbeschluss nur ein Aktenzeichen reicht das? Wird verlangt bei Wiedererteilung.