Führerschein machen trotz Cannabis Eintrag?

2 Antworten

Hallo Guteeefragge,

Also es kann sein das ein Abstinenz Nachweis gefordet werden kann muss aber nicht sein. Aber da du ja nicht mehr konsumierst wäre es ja ein kleines Problem diesen beizubringen.

Viel Erfolg.

Die lage sieht so aus....

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

II. Führen von Kraftfahrzeugen

2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

§ 14 Klärung von Eignungszweifeln in Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel

(1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, daß ein ärztliches Gutachten (§ 11 Abs. 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme begründen, daß Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358 ), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 160 ), in der jeweils geltenden Fassung, oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder mißbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen vorliegt

Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat. Das ärztliche Gutachten nach Satz 1 Nr. 2 oder 3 kann auch von einem Arzt, der die Anforderungen an den Arzt nach Anlage 14 erfüllt, erstellt werden. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen.

(2) Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist für die Zwecke nach Absatz 1 anzuordnen, wenn

die Fahrerlaubnis aus einem der in Absatz 1 genannten Gründe entzogen war oder

zu klären ist, ob Abhängigkeit oder Einnahme nach Absatz 1 nicht mehr vorliegt.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/BJNR198000010.html

Guteeefragge 
Fragesteller
 20.11.2019, 17:07

Was heißt das jetzt konkret? Muss ich MPU machen oder reicht ärztliches Gutachten?

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pupsnase2  20.11.2019, 18:25
@Guteeefragge

Das wird die Verkehrsbehörde entschieden, beides kann vorkommen. Aber es liegt bei dir ja schon länger zurück und war ein "Einzelfall" von daher denke ich garnichts von beiden.

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Meist wird noch ein aktuelles Führerungszeugnis angefordet.. und dann nach Akteneinsicht entschieden wie es weiter geht. Einzelfallentscheidung. Vielleicht kommst du so durch .. vielleicht musst du zur MPU. Man kann nur spekulieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule