Wurde mit weniger als 1,5 Gramm Cannabis von der Polizei erwischt mit Grinder samt Drehzeug?Kommt es nun zur einer Strafanzeige oder wird es fallengelassen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Zu einer Anzeige kam es definitiv. Die MUSS die Polizei gem. §163 StPO aufnehmen.

Ob die StA das Verfahren einstellt steht auf einem anderen Blatt. Sollte dies dein erster Verstoß sein, wird es mit Sicherheit fallen gelassen.

Die Fahrerlaubnisbehörde bekommt trotzdem eine Mitteilung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

Peterhansis 
Beitragsersteller
 05.10.2021, 19:33

Ja es wäre mein Erster Verstoß, kannst du mir vielleicht beantworten ob ich einen BTM Eintrag bekomme.

Peterhansis 
Beitragsersteller
 06.10.2021, 07:49
@HfPol110, UserMod Light

Ich habe Gelesen das ich ein BTM bekomme, ein vertoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

was ich dich noch fragen wollte, sorry wenn ich so nerve aber ich habe echt Angst was passiert

kostet mich das jetzt die Altenpflege Ausbildung, bekommt die Berufschule Bescheid?

Zunächst einmal: Jeder Besitz von Drogen ist -unabhängig von der Menge- strafbar.

Es wird also auf jeden Fall ein Ermittlungsverfahren gegen dich geben. Was dann der Staatsanwalt daraus macht, ist eine andere Geschichte. Er KANN das Verfahren (möglicherweise gegen Auflagen) einstellen, muss es aber nicht.

Die andere Frage ist, wie die zuständige Führerscheinstelle reagiert, denn sie wird automatisch informiert.

Ein Eintrag in das Führungszeugnis wäre abhängig von der Höhe eines rechtskräftigen Strafurteils (und davon, ob bereits Eintragungen vorhanden sind).


Peterhansis 
Beitragsersteller
 06.10.2021, 07:51

Danke erstmal, was für Auflagen können das sein und muss ich dass da nie schon vorher machen bevor ich den Brief von der Staatsanwaltschaft bekomme

Wenn deine Werte zu hoch sind, was aktives thc angeht, dann Tschüß Führerschein und guten Tag MPU.