BtM Eintrag bei geringer Menge Cannabis?
Ich versuche mich so kurz wie möglich zu fassen.
Also ich bin Beschuldigter in einem Verfahren wegen Verstoß gegen BtMG weil ein ehemaliger Kumpel bei der Polizei ausgesagt hat dass er gesehen habe dass ich Cannabis gekauft haben soll um seinen eigenen Arsch zu retten. Und wegen diesem besagten Kumpel wurde bei dem Gärtner von dem ich diese erworben haben soll eine Hausdurchsuchung gemacht. Kurzgefasst der besagte Gärtner hat vor Gericht ausgesagt dass es höchstens 5-10 Gramm waren. Also ich wurde mit nichts erwischt sondern das ganze Verfahren beruht nur auf 2 Aussagen. Dieser Vorfall ist allerdings schon eineinhalb Jahre her deshalb sollten die Aussagen ja eigentlich direkt weniger Wert sein oder nicht? Ich gehe eigentlich stark davon aus dass das Verfahren eingestellt wird da bei uns in NRW die Grenze der geringen Menge ja bei 10 Gramm liegt allerdings habe ich Angst davor dass irgendetwas in meiner Akte stehen bleibt da ich auch davon gehört habe dass man nicht mal verurteilt werden muss um bei jeder Verkehrskontrolle direkt auf Drogen kontrolliert zu werden. Stimmt das wirklich und wenn ja was kann man dagegen machen ich habe von Freunden gehört dass man bei Einstellung des Verfahrens alles löschen lassen kann.
Danke schonmal im vorraus für die Antworten.
3 Antworten
Hallo, da du beschuldigter in einem Strafverfahren bist und nicht selbst mit Cannabis erwischt wurdest , würde ich erstmal die Füße still halten. Noch hast du gar keinen Eintrag, erst wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte. Ich würde mir an deiner Stelle einen Anwalt holen , welcher sich auf die Thematik spezialisiert hat. Im Endeffekt steht Aussage gegen Aussage und das Verfahren kann wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. ( kann sein, muss nicht sei!) Der Richter wird schnell durchschauen, das dein ehemaliger Freund nur seinen “Arsch” retten will.
Viel Erfolg ! Und nichts unüberlegtes machen !:)
Sicher dass kein Eintrag vorhanden ist? Auf die Frage bin ich überhaupt erst gekommen da vor wenigen Tagen ein guter Freund angehalten worden ist also Allgemeine Verkehrskontrolle und als die seinen Namen durchgegeben haben haben die direkt von seinem Verfahren mitbekommen und er musste pinkeln obwohl das auch noch offen ist und noch kein Urteil gefallen ist. Bei ihm war das nh ähnliche Situation wie bei mir also es wurde ein Handy von wem anders einkassiert und es geht darum dass er was gekauft haben soll aber auch nur Kleinmengen. Das Verfahren läuft jetzt auch schon fast 2 Jahre das ist einfach mega Ärgerlich dass die Polizei nicht im Stande ist solche Verfahren mal schneller zu bearbeiten.
Solange du aber keine Post von der Polizei oder vom Gericht hast, würde ich ebenfalls die Füße still halten und mir keine Sorgen machen.
Also Post habe ich ja vor einem halben Jahr bekommen also eine Vorladung zu der ich natürlich nicht erschienen bin und dann wurde ich im Dezember als Zeuge vor Gericht geladen. Erst seit dem weiß ich überhaupt worum es geht musste aber zum Glück vor Gericht nicht aussagen weil schon vorher alles geklärt war. Einen Anwalt zu holen lohnt sich jetzt sowieso nicht mehr der kann ja jetzt auch nichts mehr machen oder? Meine Eltern würden die Kosten aufjedenfall nicht übernehmen und das Geld ist es mir echt nicht Wert wenn der sowieso nichts machen kann.
Du hast definitiv keinen Eintrag. Lass dich nicht verrückt machen, es wird viel Mist von den Leuten erzählt. Du bist so lange unschuldig bis du rechtskräftig verurteilt wurdest. Und das wurdest du ja nicht. Darum gibts auch keinen Eintrag.