Welche Fahrzeugart bei 125ccm praktische Prüfung?

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Der Gesetzgeber schreibt in Anlage 7 FeV Folgendes vor:

2.2 Prüfungsfahrzeuge
2.2.3 Für Klasse A1:Krafträder der Klasse A1 ohne Beiwagen
a) Motorleistung bis zu 11 kW,
b) Verhältnis von Leistung zu Leermasse von nicht mehr als 0,1 kW/kg,
c) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 90 km/h,
d) mit Verbrennungsmotor Hubraum mindestens 120 cm 3, wobei eine Unterschreitung des Hubraums um 5 cm 3 zulässig ist,
e) mit Elektromotor Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,08 kW/kg.