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Vorschlag für Beschleunigungsstreifen bei Auffahrten

Grundsätzlich stört mich beim Autofahren häufig, wenn man auf eine größere Straße (Autobahn, Bundesstraße o.ä.) auffährt, dass man anhand der Vorfahrtsregeln häufig gar nicht erkennen kann, ob überhaupt ein Beschleunigungsstreifen vorliegt (nur "Vorfahrt gewähren" egal ob ja oder nein) oder falls ja, wie lange der dann ist.

Ich fände das sehr sinnvoll, wenn man das "Vorfahrt gewähren" im Falle eines Beschleunigungsstreifens mit dem Zusatzschild "auf einer Strecke von ... m" versehen würde (Längenangabe mit den zwei Pfeilen links und rechts) und dafür dann jeweils die Länge des Beschleunigungsstreifens angeben würde. Dann würde man beim Auffahren erstens sehen, dass bei einem normalen "Vorfahrt gewähren" definitiv kein Beschleunigungsstreifen vorliegt und im anderen Fall, wie lange der dann ist. Macht ja schon auch einen Unterschied, ob es jetzt z.B. 500 m oder nur 50 m sind.

Von der grundsätzlichen Logik müsste die Verwendung des Schildes hier durchaus machbar sein, weil man ja auf der gesamten Länge des Beschleunigungsstreifens beim Auffahren auf die eigentliche Fahrbahn dem fließenden Verkehr Vorfahrt gewähren muss.

Wie fändet ihr eine solche Ausschilderung grundsätzlich? Auch wenn es utopisch ist, dass sowas umgesetzt würde, fände ich das für solche Verkehrssituationen durchaus sehr nützlich.

Finde ich unnötig. 83%
Fände ich sinnvoll. 17%
Ist mir egal. 0%
Auto, Verkehr, Verkehrsrecht, Autofahren, Autobahn, Verkehrsregeln

KFZ Versicherung falsch berechnet?

Hallo meine Lieben, bevor ich mich an meine KFZ Versicherung wende, wollte ich euch mal kurz um Rat fragen.

Ich habe heute meine neue Einstufung für das kommende Jahr bekommen. In meiner SF-Klasse bin ich gestiegen und somit sinkt mein neuer Beitragssatz. Das trotz der sinkenden Beitragssätze die Kosten für die Versicherung steigen war mir bewusst.

Nun zu meiner Schilderung des Sachverhalts, da ich meine letzte Einstufung und die jetzige mal genauer verglichen habe.

Zuletzt bestand meine Verisicherung aus folgenden Berechnungen (Angaben sind monatlich):

Beitrag zur Haftpflicht: 20,70€

Beitrag Voll- und Teilkasko: 62,46€

Beitrag KFZ-Unfallvers.: 2,09€

Zusammen beträgt dies 85,25€

Darauf wurde noch die Steuer i.H.v. 16,07€ gerechnet (gerechnet aus 19% von 85,57€ da 0,68€ steuerfrei sind)

Somit wurden mir im vergangenen Jahr monatlich 101,32€ abgebucht.

Alles soweit so gut. Nun kommt aber meine neue Berechnung:

Beitrag zur Haftpflicht: 25,97€

Beitrag Voll- und Teilkasko: 67,53€

Beitrag KFZ-Unfallvers.: 2,49€

Zusammen beträgt dies nun 95,99€ welcher nun auch abgebucht werden soll.

Laut Brief sind in diesem Betrag die Steuer i.H.v. 15,22€ enthalten. Die Steuer kommt auch zu stande wenn man wie folgt rechnet:

95,99€ - 15,22€ = 80,77€

80,77€ - 0,68€ = 80,07€

Davon dann 19% sind die 15,22€ Steuer.

Was mich stuzig macht (im letzten Satz meiner Versicherung steht auch: aufgrund des teureren Betrages kann ich die Versicherung innerhalb eines Monats kündigen), dass der neuer Betrag insgesamt günstiger ausfällt obwohl die Beiträge an sich teurer geworden sind.

Meine Befürchtung ist, dass die Steuer falsch gerechnet und abgebucht wurde. Denn warum wurde im vorherigen Betrag die Steuer anders gerechnet wie beim neuen Betrag. Entweder habe ich bis jetzt zu viel gezahlt oder der kommende Betrag wurde falsch berechnet.

Bevor ich dort anrufe und es mir zum Nachteil kommen könnte, wollte ich mal fragen ob es mir einer erklären könnte woran das liegt. Vielleicht hatte das schon jemand.

Vielen Lieben Dank

Eure Pauline

Auto, Steuern, Versicherung, Kfz-Versicherung, Beiträge, Berechnung, PKW, Steuerrecht

Unfall beim Ausparken ohne Personen- oder Blechschaden in verl. Probezeit.?

Seid gegrüßt!

Ich habe seit kurzem erneut meinen Führerschein. Diesen musste ich vor 8 Jahren bereits abgeben da ich am unter Cannabiseinfluss am Steuer saß. Dumm, aber definitiv die Lehre draus gezogen und meine Fehler wettgemacht.

Nun zum Thema: Ich war spät nachts um 2 noch unterwegs um einen Kumpel zu treffen. Habe bei ihm kurz geparkt, bin rückwarts gefahren und habe ein Geräusch gehört. Ich bin ausgestiegen und habe gesehen das mein hinterer Kotflügel irgendwie ausgeklippst war. Hinter mir stand ein Fahrzeug und ich dachte ich hätte es berührt, habe aber keinen schaden gesehen. Da ich meinen Führerschein nicht erneut (manche wären gefahren) wegen Fahrerflucht riskieren wollte, habe ich die Polizei hinzugezogen. Die Beamten konnten ebenfalls keinen Schaden feststellen, haben es im Bericht niedergeschrieben und benachrichtigen den anderen Fahrzeughalter nach dem Wochenende.

Da ich allerdings in der verlängerten Probezeit bin und gelesen habe dass ein Blechschaden in der Verlängerung mit FS-Entzug geahndet wird, mache ich mir nun Sorgen. Das geparkte Auto sah bereits sehr vermackt aus und der andere FH könnte vielleicht daraus einen gewinn ziehen und die Versicherung einschalten. Damit denke ich wäre der FS erneut weg. Zusätzlich wurde ich noch am selben Abend geblitzt, mit ca. 47 in 30, habe ich da etwas zu befürchten?

Sollte ich den anderen FH um ein Gespräch bitten?

Danke für die Antworten!

Auto, Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, Blitzer, Fahrerlaubnis, Probezeit, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln

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