Überholen Ausfädelungsstreifen?
Darf man auf einer einspurigen Bundesstraße auf einem Ausfädelungsstreifen überholen, wenn z.B ein Langsamer Traktor oder LKW vor einem fährt? Grundsätzlich darf man rechts nicht überholen, aber wenn der Verkehr stockt, darf man überholen (bzw. Rechts schneller fahren als links) richtig?
Und falls das nicht erlaubt ist, was gibt es für konsequenzen?
2 Antworten
Hallo,
zunächst ist mir nicht ganz klar, ob du über den Ausfädelungsstreifen die Bundesstraße verlassen möchtest oder ob du vor dem Traktor fahren willst.
Falls du die Bundesstraße über den Ausfädelungsstreifen verlassen willst, darfst du den Traktor nicht überholen.
§ 7a Abs. 3 StVO regelt dazu:
„Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.“
Die langsame Fortbewegung eines Traktors allein gilt dabei nicht als stockender Verkehr. Ein stockender Verkehr liegt erst vor, wenn sich mindestens fünf Fahrzeuge hinter dem Traktor stauen und die Geschwindigkeit über einen Zeitraum von 1–2 Minuten 30 km/h nicht überschreitet. In diesem Fall dürftest du mit besonderer Vorsicht überholen.
Wichtig:
Traktoren gelten als langsame Fahrzeuge. Laut § 5 Abs. 6 Satz 2 StVO müssen sie an geeigneten Stellen ihre Geschwindigkeit verringern oder notfalls anhalten, um mehreren Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen.
Falls du vorhast, den Traktor über den Ausfädelungsstreifen zu überholen und dich direkt vor ihm wieder einzuordnen, ist das verboten. Das gilt auch dann, wenn dabei keine Behinderung oder Gefährdung vorliegt – in diesem Fall droht bereits ein Bußgeld.
Zusammengefasst:
- Überholen auf dem Ausfädelungsstreifen:
- TBNR: 107012; 25,- € (§ 7a, 49 StVO; § 24 StVG)
- Überholen und direktes Einordnen vor dem Traktor:
- TBNR: 105600; 100,- €, 1 Punkt (§ 5, 49 StVO; § 24 StVG; § 17 BKat)
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Bei Fragen stehe ich dir gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
§ 7a StVO beantwortet die Frage:
(3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.
Dabei ist aber klar zu sagen: Der Umstand, dass man einen langsamen Traktor vor sich hat, macht keinen stockenden Verkehr! Denn eigentlich ist ja freie Fahrt, nur kann/darf der Traktor halt nicht schneller fahren.
Aber ja, wenn auch der Traktorfahrer wegen des Verkehrs oder wegen eines Hindernisses vom Gas gehen oder gar anhalten muss, darfst du ihn auf dem Ausfädelungsstreifen rechts überholen.
Und falls das nicht erlaubt ist, was gibt es für konsequenzen?
Wenn sonst nichts passiert, kostet das Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften 100 € und 1 Punkt. Mit Unfall kostet es 45 € mehr und natürlich die allgemeinen Folgen, die es nach sich zieht einen Unfall verursacht zu haben (z.B. Stress mit der Haftpflichtversicherung, ggf. Gerichtsverfahren...).
Richtig. Das sind dann allerdings vollwertige Fahrspuren, die in unterschiedliche Richtungen führen und keine Ausfädelungsstreifen.
Du findest die entsprechende Vorschrift im von mir verlinkten Paragraphen unter Absatz 1.
Vielen Dank erstmal für die Antwort, sehr aufschlussreich.
Zählt zum stockenden Verkehr also nicht, wenn der Traktor mit 20khm fährt? Also nur wenn der Traktor selbst wegen Verkehr etc. bremsen muss?
Wenn auf der Fahrbahn Pfeile angebracht sind, darf rechts grundsätzlich schneller gefahren werden als links.