Querlenker "Rutscht aus Halterung"?
Moinsen,
Meine Schwester hat vor 2 Monaten ihren Chevrolet matiz verkauft. Ich habe vorher das Auto noch ein bisschen repariert (Neue Bremsen hinten, Service, neuer Auspuff). Jetztkam vor ein paar Tagen die Nachricht vom Käufer, dasd der Querlenker aus der Halterung gerutscht sei. Ich habe meiner Schwester eben mal geschrieben die soll mir die Bilder schicken, dann stelle ich diese noch hier rein.
Aber zur Frage:
Wie bitte soll das gehen? Der Wagen hatte frischen mängelfreien TÜV und an den Querlenkern war ich und auch in letzter Zeit keine Werkstatt dran. Ich vermute das die Käufer irgendwo gegen geholzt sind und uns jetzt die Schuld geben wollen. Was meint ihr?
Sie drohen mit einer Anzeige, ich mache mir da aber keine sorgen.
Hier nochmal Bilder
3 Antworten
Querlenker haben Befestigungen, die durch Korrosion brechen können und das merkst du erstmal nicht.
Wenn der Wagen mängelfrei durch den TÜV ist, bevor du den verkauft hast, waren zu dem Zeitpunkt alle wichtigen Teile in dem Zustand, wie er sein soll.
Da es ein Privatverkauf ohne jegliche Gewährleistung war, kann er dir sowieso erstmal gar nichts. Selbst eine Anzeige würde ihm da nicht helfen, da mit Übergabe des Schlüssels und der Papiere, das Risiko des Kfz auf ihn übergegangen ist.
Ich vermute auch stark, dass er wahrscheinlich irgendwo gegen gedonnert ist und dadurch der Querlenker raus ist. Ich kenne jetzt die genaue Befestigung beim Matiz nicht, aber ich kann mir gerade nur schwer vorstellen, wie das ohne eine massive Krafteinwirkung passieren sollte.
Wie gesagt, ich vermute Korrosion bei einer Befestigung, er knallt gegen ein Hindernis, das Ding bricht, der Querlenker springt raus.
Wenn du keinen Vertrag hast, hast du noch beschissenere Karten^^ besser wird das dadurch für den Käufer auch nicht.
Ganz meine Meinung, vor allem da zwischen TÜV und Vorfall max 2 Monate liegen, so schnell rostet da nix weg. Das Ding ist, das er uns so leer so nicht kann, da wir auf seinen Wunsch auf einen Kaufvertrag verzichtet haben
Er hat auf WAS verzichtet??? Was ist das denn bitte? Sowas hab ich in über 27 Jahren in der Branche noch nie gehört!
Es gab bei mir mal einen Fall, wo ein Bolzen korrodiert ist, was du von außen nur schwer hast erkennen können, weil der so scheiße verbaut war. Der ist dann irgendwann mal gebrochen und die Befestigung war natürlich weg. Der Wagen war auch kurz vorher beim TÜV und da ist das eben auch nicht aufgefallen, sowas kommt vor, leider.
Gegen Bruch von Federn usw. kannst du eben auch nichts machen. Du warst gestern beim TÜV und heute bricht das Ding, weil du zu fix über nen Schlagloch donnerst, keine Frage. Allerdings hat das nichts mit euch zu tun, denn er ist ja gefahren.
Zu dem Thema "kein Vertrag" sag ich jetzt mal lieber nichts, sonst fliegt die nächste Tasse Kaffee über den Schreibtisch.
Hat leider meine Schwester geregelt. Ich bestehe IMMER auf einen kaufvertrag. Danke dir für die Antwort. Habe oben mal Fotos eingestellt, man erkennt aber nur wenig
Das ist niemals von alleine raus! Niemals! Das ist völlig unmöglich anhand der Bilder. Da muss es zu einem massiven Kontakt gekommen sein, anders kann der nicht so einfach raus rutschen! Das hab ich so noch nie gesehen, außer nach Unfällen und damit wären wir wieder beim Thema.
Möglich, dass der Kunde damit irgendwo dagegen gefahren ist. Der Matiz hat im Gegensatz zu vielen anderen Kleinstwagen auch aus der Zeit keinen Dreiecksquerlenker, sondern nur einen einfachen Querlenker. Die haben an sich noch keine echte Längsführung, die kommt erst zustande durch den Stabilisator, der direkt von vorne in eine Gummibuchse am Querlenker geht.
Soll bedeuten: Während beim Gasgeben das Rad nach vorn in den Stabi gezogen wird, wird beim Abbremsen (oder einem Schlag) das Rad davon weg gezogen, und wenn die Gummibuchse durch das Alter schon geschwächt ist, steigt die Anfälligkeit dafür.
Die ganze Konstruktion war schon in den 80ern nicht mehr modern und ist für genau sowas anfällig.
Aber wie Andere schon geschrieben haben: Privatverkauf, wenn auch ein kurioses Problem, so ist es doch definitiv möglich.
Wenn ihr es privat verkauft habt und so geschickt wart mit einem Standardvertrag Gewährleistung, Garantie und so weiter auszuschließen (steht in den Standardverträgen so drin), ist es nicht euer Problem. Dafür müsst ihr nicht haften und nichts bezahlen und nichts instandsetzen.
Wissen wir das denn? Der Fragesteller hat auf einen schriftlichen Vertrag verzichtet, da stellt sich die Frage, wie er die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hat.