Führerschein?
Ich würde auf der auto Autobahn angehalten wo ich am handy war und die haben mir gesagt du warst am handy hab nein gesagt und die meinten du wirst brief nach hause bekommen
heute bekomme ich ein brief von Ordnungsamt duisburg die sagen 128€ strafe und ein punkt
bin immer noch in probezeit
ich hab Rechtsschutzversicherung wollte fragen ob anwalt was machen kann
9 Antworten
Ein Anwalt könnte versuchen, durch geschickte Fragetechniken die Glaubwürdigkeit der Beamten in Zweifel zu ziehen.
Die Erfolgsaussichten sind jedoch nicht vorhersagbar und stark von den Umständen des Einzelfalls abhängig.
TBNR 123624
"Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeuges ein elektronisches gerät das der Kommunikation, information oder organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, in vorschriftswidriger Weise"
100€ + Bearbeitungsgebühr
1 Punkt Und wichtig: A-Verstoß
A-Verstöße sind schwerwiegende Verstöße die eine Probezeitverlängerung von 2 auf 4 Jahre zur Folge haben.
Natürlich steht es dir frei dich dazu zu äußern oder Rechtsmittel einzulegen.
Ob das mit Anwalt und Rechtschutz lohnt (Selbstbeteiligung usw.) musst du dir selbst ausrechnen.
Gute Chancen hast du wenn die bearbeitenden Beamten sich widersprüchlich dazu äußern, was ich aber nicht glaube denn schließlich hast du ja hier schon zugegeben dass du tasächlich am Handy warst.
Ärgern und bezahlen!
Alles andere rechnet sich bei 128,- EUR nicht.
Die Polizei kann überhaupt kein Interesse daran haben dich unbegründet zu beschuldigen.
Es reicht bereits das Handy in die Hand zu nehmen. Es muss dir also auch nicht nachgewiesen werden, dass das Handy in Betrieb war.
Als Unterlegener in einem Rechtsstreit müsstest du sämtlich Gerichtskosten und Anwaltskosten tragen.
Wenn deine Versicherung den Rechtsstreit finanzieren soll, solltest du dich auf jeden Fall über mögliche Folgen reden.
Höhere Beiträge kosten dich ggf. am Ende mehr als 128,- EUR.
Es reicht bereits das Handy in die Hand zu nehmen.
Es muss "benutzt" werden. Das ist beispielsweise mit dem Ablesen der Uhrzeit bereits erfüllt. Aber das alleinige in die Hand nehmen (um es beispielsweise an einen anderen Ort zu legen) ist nicht verboten.
...zahlen und fröhlich sein! Die Beamten haben das gesehen und werden es bezeugen....ein Anwalt wird Dich höchstens noch zusätzlich Geld kosten, bzw. die Rechtsschutzversicherung wird die Kostenübernahme dafür ablehnen.
Ein Anwalt kann durchaus was tun, dafür sind die ja da. Es hängt aber halt davon ab wie die Kontrolle abgelaufen ist.
Wenn eindeutig ist das du das Gerät benutzt hast, dann ists gelaufen und es gibt nichts mehr dran zu rütteln. Wenn man aber dabei verblieben ist, dass man das Gerät lediglich in die Hand genommen hat um es umzulagern (wo anders hin zu legen), dann ist das kein Vergehen und wird nicht bestraft.
Wenn du allerdings klar dabei gesehen wurdest wie du das Gerät genutzt hast (sowas erkennt man), dann stehen die Chancen bei 0.
Die einzige Chance die du hast wäre, wenn du das Gerät nicht aktiv genutzt hast, sondern es lediglich in der Hand hattest um es wo anders hinzulegen.
Was die Probezeit betrifft bedeutet das für dich eine Verlängerung um 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre und dazu ein Aufbauseminar.
Niemand wird angehalten weil er sein Telefon von a nach b legt.
Würde ich so nicht sagen, es gibt durchaus Fälle in welchen das geschehen ist und die Betroffenen dadurch auch zur Kasse gebeten wurden.
Es gibt allerdings ein Urteil (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.4.2023, Az.: 1 ORbs 33 Ss 151/23) aus dem April '23 welches klar besagt, dass ein einfaches Umlegen des Gerätes kein Verstoß gegen die StVO darstellt.
Das betrifft aber natürlich nur Situationen in welchen man das Gerät tatsächlich nur umlegt, wenn man klar sieht wie es genutzt wird erübrigt sich das.
Ja, dieses Urteil wird man auf 99,9% der fälle nicht anwenden können. Ganz einfach weil man niemanden anhält wenn es noch Restzweifel gibt. Warscheinlich haben die Kontrollierenden Beamten das Ding juristisch selbst gegen die Wand gefahren.
Oder anders: wie oft sieht man jemanden im Auto Telefonieren und wie oft sieht man jemanden der sein Telefon von A nach B legt?
Ganz genau! Niemand wird angehalten weil er sein Telefon von a nach b legt. Warscheinlich hatte er noch eine auffällige Fahrweise und ist sogar längere Zeit beim telefonieren beobachtet worden.