Mit Polizei viel zutun?


02.12.2024, 15:32

Also meinen Rollerführerschein Klasse AM musste ich abgeben.

Auto Führerschein habe ich nie gemacht.

teehouse  02.12.2024, 15:33

Bist du betrunken gefahren?

2 Antworten

Wenn Du wiederholt erwischt wirst werden dementsprechend die Strafen angepaßt, beim ersten Mal 500 Euro Bussgeld, beim zweiten mal 1.000 und beim dritten Mal 1.500 Euro. Zusätzlich kommen natürlich die Punkte in Flensburg und die Fahrverbote zwischen einem und drei Monate. Dies gilt aber nur, wenn es sich um Fahrten mit unter 1,1 Promille handelt.
Darüber hinaus befinden wir uns nicht mehr im Ordnungswidrigkeitenverfahren sondern in einem Strafverfahren nach StGB (§ 316) wieder. Und da ist tatsächlich eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe möglich.
Während Ordnungswidrigkeitsverfahren keinen Einfluß auf die rechtliche Zuverlässigkeit einer Person haben, sieht das bei Verurteilungen nach dem Strafgesetzbuch anders aus. Mit einer Geldstrafe über 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe ab 3 Monaten gilt man als vorbestraft. Das widerum macht es dann äußerst schwierig, z.B. einen Job im öffentlichen Dienst zu bekommen. Eine Verbeamtung könnte dann auch bis zur Löschung aus dem Strafregister unmöglich sein. Dann gibt es noch eine Reihe anderer Berufe, die einer besonderer Zuverlässigkeit bedürfen, z.B. Arbeiten an systemrelevanten Objekten wie Flughäfen, Kraftwerken etc. Berufskraftfahrer und Pilot gehören auch dazu, sowie Anstellungen im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe.

Wenn du besoffen fährst, kannst du auch in den Knast kommen. Vielleicht wäre das mal hilfreich.


stellaxxxx2006 
Beitragsersteller
 02.12.2024, 15:37

Knast is doch nicht mit 18, da kommt man höchstens in die JVA, oder nicht?

stellaxxxx2006 
Beitragsersteller
 03.12.2024, 12:27
@ZuumZuum

Die können mich doch nicht mit 18 zu echten Straftätern stecken!???? Das ist ja verrückt

teehouse  03.12.2024, 12:50
@stellaxxxx2006

Wenn du jemanden lebensgefährlich im Suff verletzt, dann bist du auch ein Straftäter!

Adi63693  08.12.2024, 02:18
@stellaxxxx2006

Mit 18 bist Du erwachsen, ausser ein Psychologe bescheinigt Dir dass Du im deiner geistigen Entwicklung deutlich hinterher hinkst. Was meinst Du, was JVA heisst?

JustizVollzugsAnstalt das ist der Knast. Für Jugendliche gibt's Jugendarrest. 🙄