Fahren ohne Führerschein,wann verjährt?

5 Antworten

Da die Ermittlungen im Gange sind, verjährt da gar nichts! Entweder kommt in den nächsten Monaten ein Strafbefehl, oder eine Anklage.

Nein. Es wird ermittelt oder das Verfahren liegt schon bei der Staatsanwaltschaft und du bekommst bald Post.

Das kann schon Monate dauern. Eingestellt wird das auf jeden Fall nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

Augenblick44 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 17:47

Na eingestellt nicht aber müsste man nicht wenigstens ein Schreiben bekommen ?

HfPol110, UserMod Light  06.01.2025, 18:02
@Augenblick44

Bei einem kommt es zur Gerichtsverhandlung.
Ein Strafbefehl kommt vom Staatsanwalt und fällt in der Regel geringer aus, als die Strafe vor Gericht. Den kannst du ablehnen, dann geht es auch vor Gericht.

Augenblick44 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 18:05
@HfPol110, UserMod Light

Durch was wird entschieden ob so oder so,bzw wer entscheidet das ? Das war das erste Vergehen und sonst tatsächlich eine reine Weste

Von Experte HfPol110, UserMod Light bestätigt

Für die Eintragung ins FAER bedarf es einer rechtskräftigen Entscheidung, für die Straftaten ist eine solche bei dir noch nicht ergangen. Da eine isolierte Sperrfrist angeordnet werden wird, beträgt die spätere Tilgungsfrist zehn Jahre mit fünf Jahren Anlaufhemmung.


Augenblick44 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 01:57

Und da ist es normal das auch nach 5 Monaten noch kein Schreiben eintraf, einer Anklage oder sonstiges ? Was bedeutet der letzte Satz genau ?

migebuff  06.01.2025, 20:16
@Augenblick44

Das heißt, dass du sehr wahrscheinlich eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis erhältst. Diese erfolgt normalerweise in Kombination mit dem Entzug der Fahrerlaubnis. Da du derzeit aber keine Fahrerlaubnis hast und somit auch nichts entzogen werden kann, nennt sich das "isolierte Sperrfrist".

Eine solche Sperrfrist wird ins Fahreignungsregister eingetragen, die Tilgungsfrist beträgt zehn Jahre, sie beginnt aber erst nach fünf Jahren zu laufen, d.h. der Eintrag darf fünfzehn Jahre lang gegen dich verwendet werden.

Wenn du innerhalb dieser Zeit einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellst, wird die Behörde den Eintrag als Grundlage für eine MPU-Anordnung heranziehen.

Die Sperre wäre das mildere Mittel, es besteht nach §21 Abs 3 StVG auch die Möglichkeit, dein Fahrzeug einzuziehen und zu verwerten, da du nach Entzug der Fahrerlaubnis ein Fahren ohne FE begangen hast. Ob das zur Gefahrenabwehr erforderlich ist oder ob es ausreicht, auf die Wirkung anderer Maßnahmen zu vertrauen, entscheidet das Gericht.

Da die Gerichte grundsätzlich überlastet sind, kann es noch einige Zeit dauern, bis du Post erhältst.

Jedenfalls die Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis verjährt erst nach drei Jahren. Also mach dir da mal keine Hoffnungen.

Dass bei den deutschen Behörden alles in Zeitlupe abläuft ist das wahre Verbrechen!!!


Augenblick44 
Beitragsersteller
 07.05.2025, 02:23

Mittlerweile sind 9 Monate vergangen und ich habe keinerlei Schreiben erhalten.