Damals Roller ohne Führerschein gefahren nun Autoführerschein entzogen?
hallo alle zusammen, ein Bekannter von mir wurde damals mit dem Roller ohne Führerschein angehalten. Nun ist er angeblich in der Probezeit in eine Polizeikontrolle gerannten und behauptet nun wegen 20km/h zu viel und der Sache mit dem Roller seinen Führerschein verloren zu haben.
ich wurde ebenfalls in der Probezeit mit 35 zu viel geblitzt habe jedoch nur ein aufbauseminar bekommen. Ist die Geschichte von meinem Bekannten glaubwürdig? Zudem behauptet er, er währe innerorts in einer 70er Zone angehalten worden was auch suspekt ist, da innerorts doch immer höchstens 50km/h erlaubt ist oder?
3 Antworten
Das wäre nur möglich, wenn er bereits einmal eine Fahrerlaubnis gehabt hätte und diese noch während der Probezeit entzogen worden wäre. Nach der Neuerteilung führt dann der erste A-Verstoß in der neuen Probezeit sofort zur MPU, und bei deren Nichtbestehen erfolgt der Fahrerlaubnisentzug, siehe §2a Abs 5 StVG.
ich fahr seit zehn jahren auto.... Die 70 Zone ist ne 100%ige Lüge. Gibt es nicht. Das andere kann ich nicht beurteilen.
ich fahr schon länger Auto und es gibt in Städten Bereiche mit 70 km/h oder sogar noch schneller. s
Dein Bekannter ist Wiederholungstäter...
Die behandelt man ganz anders...
Und ja, es gibt auch 70er Zonen innerorts, aber das ist hierbei nicht der Grund...
Nicht ganz richtig, Tempo-20-Zonen gibt es auch gelegentlich, aber nie mehr als 30. Alles darüber sind Streckenverbote.
Aber es gibt innerorts Bereiche, wo man 70 Fahren darf...
Schau dich mal auf dem Land um...
Wenn ich nächstes mal da fahre, mache ich dir ein Foto...
Ich meine, am Frankfurter Ring in München Nord, ist sogar 80 erlaubt...
Das ist aber keine Zone, sondern ein Streckenabschnitt. Also etwas völlig Anderes.
Welches Verkehrszeichen ist das aber? Wie schon geschrieben: 274.1 und 274.2 beziehen sich immer auf eine Tempo-30-Zone. Und Verkehrszeichen, die nicht im VzKat enthalten sind, sind weder anordnungsfähig noch rechtskräftig.
Ja, wer weiss, was der Fragesteller in Wirklichkeit gemeint hat...
Es stimmt ja sowieso einiges nicht...
Da kann man sich im Ernstfall drauf berufen. Ein Verkehrszeichen, das es amtlich nicht gibt, braucht nicht befolgt zu werden. Wobei es das aber anscheinend doch tatsächlich gibt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsberuhigter_Geschäftsbereich
Welches Verkehrszeichen ist das aber? Wie schon geschrieben: 274.1 und 274.2 beziehen sich immer auf eine Tempo-30-Zone. Und Verkehrszeichen, die nicht im VzKat enthalten sind, sind weder anordnungsfähig noch rechtskräftig.
Das wäre im VzKat die Nummer 274.1-41
http://www.vzkat.de/2017/VzKat.htm
Die StVO schreibt in der Anlage 2 zum Zeichen 274.1 u.a,
Mit dem Zeichen können in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen auch Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet sein.
Nö, gibt es nicht. Verkehrszeichen 274.1 und 274.2 existieren ausschließlich in der Version "Tempo-30-Zone".
http://www.vzkat.de/2017/VzKat.htm