Eure Meinung zur Nachrkriegs-Architektur?

Natürlich gab es in den 50er und 60er Jahren auch viel, was einfach nur reiner Zweckbau war, da man dringend Platz brauchte.

Trotzdem entwickelte sich doch recht schnell eine ganz eigene Design-Sprache, die vorallem durch die USA inspiriert war.

Den Beton-Brutalismus, mit dem sich später einige Großstadt-Architekten verwirklichen wollten, lehne ich persönlich auch ab.

Aber gerade den Stil der späten 50er und frühen 60er nach amerikanischem Vorbild finde ich eigentlich gar nicht schlecht. Wir selbst wohnen auch in einem Viertel, indem viele 60er Jahre Häuser stehen.

Ich höre auch gerne 60er Jahre Musik, z.B. von Sinatra und mag auch Filme aus dieser Zeit. Vielleicht gefällt mir dieser Stil deshalb auch.

Aber ich finde, dass dieser Stil auch etwas modernes und anti-spießiges hat. Die Rechten und Ewig-Gestrigen wollten nach dem Krieg wieder zum "deutschen Stil", bzw. "Landhausstil" zurück. Die moderne Architektur versprach jedoch eine neue Zeit und eine Abkehr von der Deutsch-Tümmelei.

Das ist unsere Kirche aus 1957. Mein Opa hat daran mitgebaut.

Eine andere Kirche bei uns aus den 60er Jahren. Der Platz sowie die Gebäude stehen unter Denkmalschutz.

Noch eine 60er Jahre Kirche in der Nähe.

Es gibt allerdings auch sehr viele Leute, die mit Nachkriegsarchitektur überhaupt nichts anfangen können und am liebsten direkt morgen alles platt machen würden, um es dann in einem historisierenden Stil wieder aufzubauen. Sie empfinden die Nachkriegsarchitektur als unästhetisch und Verschandelung.

Warum? Woran liegt das?

Was ist eure persönliche Meinung dazu?

Also sagt bitte nicht nur "Schön" oder "Hässlich", sondern begründet es, damit ich es nachvollziehen kann.

Bild zu Frage
Haus, Design, Häuser, 50er, 60er Jahre, Architektur, baustil, Meinung
Darf man in einem Bebauungsplan mit der Kennzeichnung "ED" (Einzelhäuser und Doppelhäuser) ein Mehrfamilienhaus mit 4 WE bauen?

Guten Tag,

ich kann ein Grundstück von einer Stadt in Schleswig-Holstein erwerben. Dort möchte ich gerne 4 Wohneinheiten zur festen Vermietung errichten lassen. Nun bekomme ich immer unterschiedliche Aussagen (seitens der Baubehörde),was dort gebaut werden kann. Natürlich kann ich eine Bauvoranfrage stellen, diese Kostet aber nunmal Geld. In den symbolischen Festsetzung ist das Kürzel "ED" abgebildet. ED §9 Abs 1 Nr 2 BauGB und §§ 22 u. 23 BauNVO. In den textlichen Festsetzung sind die Wohneinheiten auch nicht begrenz wie in manch anderen B-Plänen. Die hiesige Stadt sagt, es sind nur 2 Wohneinheiten pro Haus vorgesehen. Hier verstehe ich nicht warum, eine weitere Aussage der Stadt wird es nicht geben.
Nach meiner Meinung:
Die Festsetzungen des B-Planes weisen bei Einzelhäusern keine Begrenzung von Wohneinheiten auf. Ein Haus mit mehreren Wohneinheiten ist rechtlich betrachtet ein Einzelhaus. Die Definition Einzelhaus und Doppelhaus bezieht sich lediglich auf die Art des Baukörpers und ob dieser auf einem oder zwei Grundstücken steht. Eine etwaig gewollte mengenmäßige Begrenzung von Wohneinheiten wurde im B-Plan nicht festgesetzt - daher bin ich der Meinung, dass man dort 4 Wohneinheiten bauen darf.
Hat jemand Erfahrung damit ?

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