Hallo zusammen,
meine PKV hat mit diesen Monat nachträglich einen Zuschlag von 10% auf den ambulanten Tarif erhoben, da ich nicht angegeben hatte, dass ich innerhalb von 5 Jahren vor Vertragsabschluss mal wegen Verspannungen beim Orthopäden war und mir Physiotherapie verschrieben lassen habe.
Nun hatte ich direkt beim Orthopäden einen Termin gemacht, dieser hat mir Beschwerdefreiheit attestiert und das Nichtbestehen der Verspannungen (BWS-Syndrom) in der Patientenakte festgeschrieben.
Diese Umstände liegen der PKV vor, die Sachbearbeiterin ist allerdings der Meinung, dass der Zuschlag dennoch erhoben werden kann.
Kann ich hier nun gem. Paragraph 41 VVG wieder auf den weiteren Verzicht des Risikozuschlages bestehen?