Gynäkomastie-OP wird nicht übernommen - Argumente für Einspruch?

Moin!

Die Kostenanfrage zur Übernahme meiner Gynäkomastie-Operation wurde abgelehnt, weil über den psychisch-ästhetischen Grund keine Krankheit vorliegt.

Dies wird natürlich nicht geduldet und jetzt wird in den Einspruch gegangen.

Btw hat den Antrag mein Chirurg gestellt. Der hat da nur rein geschrieben "bitte ich um die dringende Kostenübernahme des Eingriffs."

Keine Gründe, nix.

Jetzt würde ich den Einspruch persönlich schreiben.

Folgende Punkte hab ich mir schon mal überlegt:

  1. Gynäkomastie ist eben schon eine Krankheit, steht sogar in diesem ICD-Katalog: Gynäkomastie - ICD-10-GM-2021 Code Suche (icd-code.de)
  2. Im Verlauf der Entscheidung sollte ich Bilder von meinen Brüsten an den MDK schicken. Es handelt sich wirklich um eine deutlich sichtbare Gynäkomastie. Bei meinem Körperfettanteil geht es kaum schlimmer. Da stellt sich mir die Frage, warum der Antrag dann doch noch abgelehnt wird, obwohl es kaum schlimmer geht.
  3. Eine psychiatrische Betreuung erfolgt bereits seit Jahren. Ich habe zwar nie speziell die Gynäkomastie behandeln lassen, aber ich habe schon sämtliche Antidepressiva und Neuroleptika durch und bei keinem habe ich mir gedacht "Nice, jetzt sind mir die Brüste egal."
  4. Ich treibe aktuell ca. 2 h Kraftsport und 1 h Cardio täglich. Die Gynäkomastie ist nicht "weg trainierbar".
  5. Weiteres Anzeichen, dass es sich um keine Lipomastie handelt, ist mein KFA von 18 % (durchschnittlicher KFA eines Mannes). Ich bin also nicht übergewichtig und habe trotzdem fette Möpse.
  6. Soll ich einfach rein schreiben, dass ich neben der psychischen Belastung unangenehme Spannungsgefühle und Schmerzen habe?
  7. Soll ich anbieten, dass nur die Entfernung der Brüstdrüsen übernommen wird? Weil ich bin wie gesagt nicht fett, also ist eine Fettabsaugung eigentlich überflüssig. Mein Chirurg hat diese Behandlung jedoch auch in den Kostenvoranschlag geschrieben. Oder lieber weiterhin das Komplettprogramm anfordern und schauen, was sich tut? Also dass die Fettabsaugung nicht übernommen wird, könnte ich ja noch nachvollziehen und wäre auch kaum ein Problem für mich. Aber klar, das Komplettprogramm wäre natürlich noch besser.

Das hab ich mir jetzt mal alles überlegt. Was haltet ihr davon? Kann man das so in den Einspruch schreiben?

Weil mit einem "Ich lege grundlos Einspruch ein", wie es mein Chirurg wahrscheinlich machen würde, sehe ich halt auch keine Chancen, oder?

Fallen euch evtl. weitere Argumente ein und wie findet ihr meine bisherigen?

Danke!

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Azubi Krankenversicherung richtig angemeldet?

Ich habe bisher die Schule besucht. Dann kam ein Brief der AOK ich solle eine Schulbescheinigung schicken. Habe das vergessen und habe für den August eine Versicherungslücke. Schon im Februar habe ich aber einen Ausbildungsvertrag unterschrieben und als Versicherung AOK angegeben. Nun habe ich 3-4 Tage vor Beginn der Ausbildung bei der AOK angerufen und gemeint ich würde nun eine Ausbildung zum ersten September machen. Habe dann eine Mitgliedsbescheinigung bekommen und diese paar Tage vor Beginn der Ausbildung eingescannt und per E-Mail zugeschickt. Habe jetzt hier noch einen Brief mit einer Mitgliedsbestätigung (in Klammern steht darunter zur Vorlage beim Arbeitgeber). Habe es aber bis jetzt noch nicht abgegeben. Auf der Bescheinigung vom ersten Brief steht Versicherungsnummer 12345….und auf der Bestätigung Krankenversicherungsnummer 12345…. Also die gleiche Nummer. Hätte ich diese Bestätiung auch abgeben sollen obwohl die beiden Nummer gleich sind bloß der Name unterschiedlich? Und wie funktioniert das ganze ? Wieso bekomme ich erst diese Bescheinigung und dann die Bestätigung ? Was würde passieren wenn ich es nicht gemacht hätte also nicht bei der AOK angerufen hätte. Wie meldet mich der Arbeitgeber dann an oder hat er mich bereits seit Unterschrift des Vertrags angemeldet ???

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