Krankenkasse?

Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen

Ja 100%
Nein 0%

6 Antworten

Ja

Allerdings nur dann, wenn du z.B. Arbeitslosengeld I oder II bekommst- wobei du erst einmal Anspruch auf ALG I hättest. Oder einen neuen Arbeitgeber.

Wenn keine andere Stelle für dich zahlt, bleibst du trotzdem bei deiner Krankenkasse, musst die Beiträge dann selbst zahlen.

Wenn du unter 23 Jahre alt bist, deine Eltern gesetzlich krankenversichert, keine andere Stelle für dich die Beiträge zahlt, könntest du wieder in die kostenfreie Familienversicherung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres längstens.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 35 Jahre Berufserfahrung, Führungsposition
Ja

Auch ohne Job bleibt Deine KV erhalten.

Ja

Ja, wenn du als Arbeitsloser Bezüge vom Jobcenter beziehst oder Harzt4.

Ja

Du beantragst Arbeitslosengeld und die Krankenkasse wird weiter bezahlt.

Ja

Ja, sofern Du Dich beim Amt meldest! Was Du quasi auch musst ...