AOK gesetzlich freiwillig versichert als Selbstständiger?
Hallo guten Tag,
wie wird der Betrag für die Krankenkasse bei Selbstständigen berechnet?
Habe ein Blatt Papier von der AOK erhalten, da steht von Einkommen.
Meinen die das zu versteuernde Einkommen oder das Einkommen vor Abzug kosten?
Vor Abzug der Kosten, ist ja der Umsatz gemeint?
5 Antworten
Der Beitrag wird immer von dem steuerpflichtigen Einkommen berechnet (also Einnahmen abzüglich Kosten). Diese Summe steht im Steuerbescheid und muss (im Nachhinein) nachgewiesen werden, falls du nicht den Höchstbeitrag zahlst.
Es gibt eine Mindestbemessungsgrenze von 1038,33 € und eine Höchstgrenze (Beitragsbemessungsgrenze) von 4537,50 €.
Liegt dein Einkommen dazwischen, zahlst du prozentual von deinem echten Einkommen.
Du kannst einen Tarif mit Krankengeldanspruch wählen, wodurch du prozentual mehr zahlst, aber eine Wartezeit (entsprechend der Satzung) hast, in der kein Krankengeld gezahlt wird.
Alternativ kannst du eine private Zusatzversicherung über Krankentagegeld abschließen.
Lass dich dazu beraten, denn es gibt unterschiedliche Tarife.
Einkommen vor Abzug gibt es nicht.
Du verwechselst hier Umsatz und Gewinn/Einkommen.
Dein Umsatz minus der Betriebskosten ist dein Einkommen, dein Gewinn.
Und dieser Gewinn/Einkommen ist dort einzutragen.
Im Folgejahr musst du deinen Steuerbecheid bei der Kasse vorlegen. danach wird dann dein mtl. Beitrag ermittelt.
Nein, das ist das steuerpflichtige Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen ist das steuerpflichtige Einkommen nach Abzug der Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, ggf. auch zur Renten- und Arbeitslosenversicherung).
Die Begriffe aus dem Steuerrecht sind manchmal etwas verwirrend.
Meinen die das zu versteuernde Einkommen
ja --- nach Abzug der geschäftlich bedingten Kosten.
Wenn sie Einkommen schreiben, meinen die Einkommen. Das sind Profis!
bei mir wollten die immer den Einkommensteuerbescheid haben
Einkommen abzug kosten sind meine Einkünfte.
Kosten sind Aufwendungen gemeint die steuerrechtlich Werbungskosten/betriebsausgaben sind.
Wenn das zu versteuernde Einkommen gemeint ist, ist dies wiederum anders.
also nicht irgendwas schreiben.
Die bei der Krankenkasse haben auch gesagt das ist falsch geschrieben.