AOK gesetzlich freiwillig versichert als Selbstständiger?

5 Antworten

Der Beitrag wird immer von dem steuerpflichtigen Einkommen berechnet (also Einnahmen abzüglich Kosten). Diese Summe steht im Steuerbescheid und muss (im Nachhinein) nachgewiesen werden, falls du nicht den Höchstbeitrag zahlst.

Es gibt eine Mindestbemessungsgrenze von 1038,33 € und eine Höchstgrenze (Beitragsbemessungsgrenze) von 4537,50 €.

Liegt dein Einkommen dazwischen, zahlst du prozentual von deinem echten Einkommen.

Du kannst einen Tarif mit Krankengeldanspruch wählen, wodurch du prozentual mehr zahlst, aber eine Wartezeit (entsprechend der Satzung) hast, in der kein Krankengeld gezahlt wird.

Alternativ kannst du eine private Zusatzversicherung über Krankentagegeld abschließen.

Lass dich dazu beraten, denn es gibt unterschiedliche Tarife.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Einkommen vor Abzug gibt es nicht.

Du verwechselst hier Umsatz und Gewinn/Einkommen.

Dein Umsatz minus der Betriebskosten ist dein Einkommen, dein Gewinn.

Und dieser Gewinn/Einkommen ist dort einzutragen.

Im Folgejahr musst du deinen Steuerbecheid bei der Kasse vorlegen. danach wird dann dein mtl. Beitrag ermittelt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Barca219 
Fragesteller
 26.08.2019, 15:06

Einkommen abzug kosten sind meine Einkünfte.

Kosten sind Aufwendungen gemeint die steuerrechtlich Werbungskosten/betriebsausgaben sind.

Wenn das zu versteuernde Einkommen gemeint ist, ist dies wiederum anders.

also nicht irgendwas schreiben.

Die bei der Krankenkasse haben auch gesagt das ist falsch geschrieben.

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Griesuh  26.08.2019, 18:02
@Barca219

Nein. Du verwechselst hier Umsatz und Gewinn.

Das was von deinem Umsatz übrig bleibt ( Umsatz minus Betriebskosten) ist dein Gewinn/ dein Bruttoeinkommen. Und von diesem Bruttoeinkommen wird der KK beitrag errechnet.

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okieh56  27.08.2019, 01:16
@Barca219

Es wird das steuerpflichtige Einkommen zugrunde gelegt, nicht zu verwechseln mit dem zu versteuernden Einkommen.

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Barca219 
Fragesteller
 01.09.2019, 08:35
@okieh56

Wie heißt der Gewinn im Steuerbescheid? Bitte um Erklärung

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okieh56  01.09.2019, 11:08
@Barca219

Das steuerpflichtige Einkommen findest du im Steuerbescheid unter:

  • Besteuerungsgrundlagen
  • Berechnung des zu versteuernden Einkommens
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Dort wird der zu versteuernde Gewinn nach Abzug der Kosten ausgewiesen.

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Barca219 
Fragesteller
 01.09.2019, 14:40
@okieh56

Und das ist doch das zu versteuernde Einkommen.

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okieh56  01.09.2019, 22:43
@Barca219

Nein, das ist das steuerpflichtige Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen ist das steuerpflichtige Einkommen nach Abzug der Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, ggf. auch zur Renten- und Arbeitslosenversicherung).

Die Begriffe aus dem Steuerrecht sind manchmal etwas verwirrend.

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Meinen die das zu versteuernde Einkommen

ja --- nach Abzug der geschäftlich bedingten Kosten.

Wenn sie Einkommen schreiben, meinen die Einkommen. Das sind Profis!

okieh56  27.08.2019, 01:18

Davon sollte man ausgehen ;-)

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bei mir wollten die immer den Einkommensteuerbescheid haben