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Gegenseitige Aufrechnung von Unterhaltsvorschuss?

Hallo... ich hätte eine Frage zum Unterhaltsvorschuss... Ausgangslage: Ein Kind lebt bei mir, zwei weitere Kinder im Haushalt der Mutter. Ich war bis vor kurzem wegen Arbeitslosigkeit nicht in der Lage, Unterhalt zu zahlen, meine Exfrau erhält Unterhaltsvorschuss.

Im Zuge der Aufnahme einer neuen Arbeit habe ich meinerseits Unterhaltsvorschuss für meinen bei mir lebenden Sohn beantragt, da die Mutter ihrerseits lediglich 80 Euro Unterhalt zahlt (vorher zeitweilig kein Antrag, da ab 12 Jahre die Zuständigkeit beim Jobcenter lag).

Dieser Antrag wurde allerdings vom Amt abgelehnt, meinem Widerspruch wurde auch nicht abgeholfen... mit der Begründung, dass ich selber keinen Unterhalt zahle und deshalb eine Aufrechnung der Unterhaltsansprüche statthaft sei. Sofern tatsächlich eine Aufrechnung der Ansprüche für jeweils ein Kind möglich ist, würde sich mir das noch irgendwo erschließen, auch wenn ja ggf ganz andere Altersstufen greifen und die Einkommensverhältnisse beider Elternteile ja nicht identisch sind.

Ausserdem war ich immer davon ausgegangen, dass jedes Kind als eigene Rechtspersönlichkeit mit entsprechend individuellem Anspruch betrachtet wird und deshalb eine einfache Aufrechnung nicht möglich ist.

Nun hat mir auf Nachfrage das für meine bei der Exfrau lebenden Kinder zuständige Jugendamt mitgeteilt, dass eine Aufrechnung der Ansprüche NICHT erfolgt, den von mir zu leistenden Unterhalt für die beiden Kinder festgesetzt und mir im übrigen empfohlen, mich noch einmal mit "meinem" Amt auseinanderzusetzen....

Aktuell sieht es jedenfalls so aus, dass ich für die zwei der Exfrau lebenden Kinder Unterhalt zahlen soll, umgekehrt aber keinen (bzw. wenig) Unterhalt in Form von UV erhalte.....

Familie, Recht, Kinder und Erziehung, Unterhaltsvorschuss, Wirtschaft und Finanzen

Buchaltung Material/ Waren Materialeinkauf & Wareneinkauf?

Hallo alles zusammen 😁

Ich habe momentan paar Probleme mit der Buchhaltung im Bezug auf die oben genannten Begriffe. Ich verstehe den Unterschied nicht ganz und den Sachverhalt später zum Lagerbestand.

Zu meiner Rechtsform:

Ich bin Kleinunternehmer und das werde ich vorerst noch bleiben.

Mein Vorhaben:

Ich habe eine Hobby Werkstatt von meinem Dad übernommen. Darin enthalten sind Fräsmaschine eine Drehmaschine und sonstige Wekrzeuge Bohrer, Fräser Platten etc. Das ich eine Inventur dazu machen muss ist mir klar! Was muss ich da beachten als Kleinunternehmer? Es handelt sich größtenteils um schon benutzte Werkzeuge und Maschine.

Das nächste:

Ich kaufe Materialien und Rohstoffe ein. Aus den Materialien baue ich mir eine Maschine die ich selbst konstruiert habe. Die Rohstoffen (Lebensmittel) werden zuanderen Lebensmitteln weiterverarbeitet. Wie ist der Sachverhalt zu den oben genannten Begriffen und die Buchhaltung im Bezug darauf wenns ums Anlagevermögen geht und die Materialien bzw. Maschine einen viel höheren Wert hat durch meine Arbeit? Wie hinterlege ich meine getätigte Arbeit (Stunden) oder ist das nicht nötig wenn ich die Maschine eh nicht verkaufe? Im Prinzip kaufe ich und verarbeite Rohstoffe und Material in was anders um. Die Lebensmittel verkaufe ich die Maschine behalte ich.

Ich bin für jeden Tipp dankbar 😁 Glaube wir haben alle i.wann als Unternehmer Probleme mit der Buchhaltung 🤷‍♂️

Buchhaltung, Kleinunternehmer, Wirtschaft und Finanzen

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