Arglistige Täuschung bei Genbrauchtwagenkauf?
Hallo, im Rahmen einer Vollkasko-Schadensmeldung hat meine Versicherung festgestellt, dass der Vorbesitzer bereits einen Kaskoschaden hatte, den er sich von seiner Versicherung hat auszahlen (statt reparieren) lassen. Meine Versicherung hat mir mitgeteilt, dass sie zunächst von der Vorversicherung die Info braucht, um welchen Schaden es sich damals handelte, da ein solcher nicht zweimal reguliert werden kann. Unabhängig davon, ob das ganze nun direkte Folgen für meinen Schadensfall hat, liegt aber anscheinend ja eine arglistige Täuschung vor, da bei Ankauf kein Schaden angegeben wurde.
Das Autohaus hat mir lediglich mitgeteilt: "ach unseren Recherchen können wir keinen Unfallschaden zum Zeitpunkt des Kaufes an ihrem Fahrzeug feststellen.Sowohl der Ankaufvertrag noch die Opel-Historie geben Aufschluss über einen Unfallschaden am Fahrzeug".
Wie sollte ich mich nun verhalten? Einen Anwalt einschalten? Wen kann ich (ggf) haftbar machen - den Vorbesitzer oder das Autohaus (schlüssig wäre m.E letzteres, da dies ja meln Vertragspartner ist und sich ggf seinerseits dann an den Vorbesitzer halten müsste)....
LG