Arglistige Täuschung bei Genbrauchtwagenkauf?
Hallo, im Rahmen einer Vollkasko-Schadensmeldung hat meine Versicherung festgestellt, dass der Vorbesitzer bereits einen Kaskoschaden hatte, den er sich von seiner Versicherung hat auszahlen (statt reparieren) lassen. Meine Versicherung hat mir mitgeteilt, dass sie zunächst von der Vorversicherung die Info braucht, um welchen Schaden es sich damals handelte, da ein solcher nicht zweimal reguliert werden kann. Unabhängig davon, ob das ganze nun direkte Folgen für meinen Schadensfall hat, liegt aber anscheinend ja eine arglistige Täuschung vor, da bei Ankauf kein Schaden angegeben wurde.
Das Autohaus hat mir lediglich mitgeteilt: "ach unseren Recherchen können wir keinen Unfallschaden zum Zeitpunkt des Kaufes an ihrem Fahrzeug feststellen.Sowohl der Ankaufvertrag noch die Opel-Historie geben Aufschluss über einen Unfallschaden am Fahrzeug".
Wie sollte ich mich nun verhalten? Einen Anwalt einschalten? Wen kann ich (ggf) haftbar machen - den Vorbesitzer oder das Autohaus (schlüssig wäre m.E letzteres, da dies ja meln Vertragspartner ist und sich ggf seinerseits dann an den Vorbesitzer halten müsste)....
LG
3 Antworten
Sowohl der Ankaufvertrag noch die Opel-Historie geben Aufschluss über einen Unfallschaden am Fahrzeug".
Eine Versicherung meldet keinen Schaden an die Opel Historie. Das wäre gegeben, wenn eine Werkstatt einen Schaden repariert und gemeldet hätte.
Ich würde mich an einen Anwalt wenden, denn eine Versicherung zahlt keinen zu dem Zeitpunkt nicht vorhandenen Schaden.
Naja, wenn da schon etwas hin ist und jetzt soll das nochmal hin sein, geht das so natürlich nicht durch.
Das sieht und weiß ja der Käufer auch, wenn auch die Versicherung das sieht.
Sehr geistreicher Kommentar - man sieht eben nichts! Die Versicherung hat es auch nur deshalb entdeckt, weil die Vorversicherung wohl einen Vermerk über eine frühere Auszahlung eines Schadens vorgenommen hat.
auch wenn der Schaden ausgezahlt wurde kann er ja trotzdem wieder repariert worden sein. Ich habe z.B. einen Kollegen der Karosseriebauermeister ist und niemals einen Fremden daran rumbasteln lassen würde. Gibt es einen erkennbaren Schaden ?
Es gibt keinen erkennbaren (Vor)- Schaden, aber da vom Vorbesitzer bei dessen Versicherung schon einmal ein Schaden gemeldet wurde, der ausgezahlt wurde (statt von der Versicherung direkt regulieren zu lassen), ist ein neuer Schaden lt meiner Versicherung nicht versichert, sofern er im selben Bereich vorliegt.