Briefporto/Paketporto von der Steuer zurückerhalten? Mit Kleingewerbe?

4 Antworten

Du machst doch eine vereinfachte Buchführung für dein Kleingewerbe.

Dort können die genannten Positionen als Ausgaben gebucht werden.

Den Gewinn oder Verlust deines Gewerbes gibst du dann in deiner normalen Steuererklärung in einer eigenen Anlage an und dieser wird zusammen mit deinem normalen Einkommen steuerlich betrachtet.

1:1 bekommst du also nichts wieder.

Ich habe ein Kleingewerbe und wollte nachfragen, ob man das Briefporto, oder auch das Paketporto von der Steuer zurück bekommen kann.

Natürlich nicht. Wie soll das auch gehen? Dein bezahltes Porto sowie der Aufwand für die Karten etc. stellen BA dar, und mindern deinen Gewinn. Ob nun mit oder ohne § 19 UStG.

sicher kannst du das absetzen

absetzen, du bekommst es nicht zurück

du bekommst praktisch nur den steueranteil für die ausgaben "zurück"

zb hast du 6000 gewinn sonst und noch 1000 porto, dann hast du nur 5000 gewinn,. versteuerst nur 5000 und sparst dir die steuern für die 1000

mehr nicht

KoraVanBerg 
Fragesteller
 28.10.2021, 10:56

Ok und was ist wenn man gabz am anfang vom Kleingewerbe steht? Ich habe erst im sommer 2021 angefangen und habe nun 4 Kunden erst. Da ist der Umsatz wenn es hochkommt nichtmal 150€ im Jahr. (bin Provisionsempfänger) deshalb wollte ich halt immer mal zu besonderen Anlässen, etwas den kunden zukommen lassen. Und wer weis vllt empfehlen diese mich ja dann weiter...

0

Frage deinen Steuerberater. Prinzipiell ist das möglich, allerdings wird es wohl vom Umsatz abhängen, wie viel Portokosten das Finanzamt akzeptiert bzw. ob und welche Nachweise über die Quittung hunaus gefordert werden.