Autokauf in Steuer absetzen (Kleingewerbe)?
Moin,
ich sitze an meiner Steuererklärung, da ich nicht groß Geld ausgeben will, erspare ich mir einen Steuerberater. Nun habe ich mit meinem Kleingewerbe gut Einkommen, aber auch Ausgaben in 2023 gehabt und soll nun nach erster Berechnung noch 5.500€ nachzahlen.
Nun meine Frage: Kann ich auch das Auto mit absetzen, welches ich gekauft habe? Bei der Zulassung wurde ich gefragt, ob ich es privat oder gewerblich nutze, habe aber privat angegeben, da die private Nutzung nunmal mehr erfolgen wird - aber es wird auch häufig gewerblich genutzt.
Kann ich das Auto nun absetzen? Wenn Ja, wieviel davon?
Danke!
4 Antworten
was / wie es beim Straßenverkehrsamt gemeldet wurde spielt einkommensteuerlich grundsätzlich keine Rolle.
Wenn du das Auto zu mindestens 50% betrieblich nutzt wäre es notwendiges Betriebsvermögen. Dann müsstest du die Anschaffungskosten auf idr 6 Jahre verteilen, und könntest alle weiteren Betriebskosten wie Kraftstoff, Versicherung etc als Betriebsausgaben abziehen. Für die private Nutzung müsstest du dies allerdings als Entnahme versteuern. Entweder nach der 1% Regelung oder anhand der tatsächlichen Nutzung wenn ein fahrtenbuch geführt wurde.
bei 10-50% betrieblicher Nutzung kannst du frei wählen ob du es als Betriebsvermögen behandelst. Die 1% Regelung kannst du da aber nicht nutzen. Die Entnahme für die privaten Fahrten müssen anhand der tatsächlichen Fahrten und kosten berechnet werden. Das kann ggf geschätzt werden (ist eher ungünstig da so geschätzt wird das du mit Sicherheit nicht zu wenig Steuern zahlst). Es sollte dann zumindest über einen repräsentativen Zeitraum ein fahrtenbuch geführt werden um einen betrieblichen und privaten Anteil zu berechnen.
Oder es wird steuerlich als Privatvermögen behandelt. Wenn es unter 10% betrieblich genutzt wird gehts auch nicht anders.
Dann kannst du pauschal 30 Cent je betrieblich gefahrenen Kilometer als Betriebsausgaben absetzen. Die tatsächlichen Kosten sind in aller Regel aber höher als 30 Cent. In Kombination mit einem fahrtenbuch über einen repräsentativen Zeitraum kann ggf auch ein höhere Kilometer Satz errechnet werden
Ich denke es ist möglich. Hier kann man was dazu nachlesen:
https://www.steuern.de/firmenwagen-selbststaendige
https://www.accountable.de/blog/mobilitaet-fuer-selbststaendige/
Es kommt im wesentlichen darauf an zu welchem Anteilen der Wagen privat und gewerblich genutzt wird.
Ob man den Wagen schon bei Zulassung hätte gewerblich anmelden müssen, weiß ich nicht.
Wenn es nicht fürs Gewerbe gemeldet ist kannst du es auch nicht absetzen
Da wir NICHT deine genauen Umstände kennen kann man nur eine sehr allgemeine Antwort geben.
In deiner Frage hast du ein Kleinunternehmen angeben, dir sollte bewusst sein das es passieren könnte das dir das Finanzamt Liebhaberrei unterstellt.
Das Finanzamt akzeptiert Anlaufverluste, aber wenn du jahrelang nur Verluste schreibst dann schiebt dir das Finanzamt irgendwann den Riegel vor und du kannst nichts mehr absetzten.
Damit will man verhindern das ein Kleinunternehmen als Steuersparvehikel genutzt wird.