Autokauf Steuer?

1 Antwort

Zu 1: im Zeitpunkt der Anschaffung bestand keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug: also nein

Zu 2: Garnicht

Werbungskosten gibt es nur bei Arbeitslohn oder Vermietungseinkünften.

Bei den Betriebsausgaben kannst du es anteilig auf die gewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben, beginnend vom Jahr der Anschaffung

So das war es mal in kurz.