Online Shop kleingewerbe?

2 Antworten

Zum einen es gibt KEIN Kleingewerbe. Das kennt weder das Gewerbe noch noch das Steuerrecht.

Das was ihr immer meint ist die Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG und das ist eine reine steuerliche Erfassung und betrifft NUR die Umsatzsteuer. ( Siehe Beitrag von Geochelone) und hat nichts mit der Gewerbeform am Hut.

Sämtliche Betriebskosten kannst du in der Gewinn-Verlustrechnung als Betriebsausgaben eintragen.

Denn Umsatz minus Betriebskosen ist dein Gewinn. Und dieser wird ganz normal versteuert und hat mit der Umsatzsteuer nichts zu tun.

Du solltest dich einmal mit den begriffen vertraut machen. Auch ein Steuerberater wäre dir dringend angeraten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
verreisterNutzer  06.07.2021, 20:32

Es ist schon schwer genug diese Steuersachen zu verstehen, ich muss es erstmal in Deutsch verstehen, solche sachen versteh ich nicht genau so wie Briefe und so..

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Die Kleinunternehmerregelung sagt nur, dass du von deinen Kunden keine MwSt erheben und ans Finanzamt abführen musst. Dafür kannst du selbst gezahlten MwSt nicht als Vorsteuer geltend machen.

Produkt- bzw. Produktionskosten sind Betriebsausgaben. Was haben die mit Steuern zu tun? Einnahmen minus Betriebsausgaben (Kosten) ergeben den Gewinn, auf den (je nach Höhe) Einkommensteuer zu zahlen ist.

Bitte mach dich doch mal mit den wichtigsten Begriffen eines Geschäftsbetriebs vertraut ;-) Ein Gründerseminar bei der IHK wäre auch gut !