Wirtschaft und Finanzen – die neusten Beiträge

Paycard Schweiz, Limite ohne mein Zutun erhöhen?

Salü zusammen, ich bräuchte mal euer Schwarmwissen (wahrscheinlich nur für Schweizer interessant):

Ich besitze eine Paycard, eine Art Kreditkarte, mit welcher man bei der Coop-Gruppe innerhalb der Schweiz einkaufen kann. Diese Karte besass seit jeher ein Limit von 3'000 Franken. Die Rechnung dafür kommt monatlich.

Ich habe mir zwei Anschaffungen gemacht. Eine davon wissentlich und willentlich über die Paycard. Damit lag ich auf einer Belastung von ca. 1'800 Franken.

Eine zweite Anschaffung (E-Bike) habe ich bewusst NICHT über die Paycard getätigt, sondern per regulärer Rechnung innerhalb der Coop-Gruppe über eine Online-Bestellung an mich liefern lassen (nicht über die Paycard, da mein Arbeitgeber einen Teil der Kosten für das Bike übernimmt und ich deswegen einen gesonderten Kauf tätigen wollte, damit dieser Kauf separat in Verbindung mit meinem Arbeitgeber bearbeitet werden kann). Diese Anschaffung lag bei einer Summe von rund 3'000 Franken. Da ich diesen Kauf innerhalb der Coop-Gruppe getätigt habe, wurde mir die Summe aber trotzdem auf die Paycard verechnet.

Soweit kein Problem, das Geld ist ja da - bloss: Die beiden Summen liegen kumuliert über meiner Limite von 3'000 Franken und Paycard gab mir auf Anfrage die Auskunft, man hätte nichts an dem Vertrag geändert.

Hätte Paycard den zweiten Kauf von 3'000.- überhaupt auf die Paycard schreiben dürfen, wenn damit die Limite quasi stillschweigend auf fast 5'000 angehoben wird?

Kreditkarte, Schweiz, Limit, Wirtschaft und Finanzen

Was passiert mit Nebenjob, wenn Hauptjob gekündigt wird?

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe 3 Fragen.

Ich habe einen Hauptjob (Teilzeit 25 Stunden pro Woche im Büro) und einen Nebenjob auf 450-Euro-Basis (bis 9 Stunden pro Woche als Haushaltshilfe).

Frage 1: was passiert, wenn ich den Hauptjob mal verlieren würde. Dann muss ich den Nebenjob auch kündigen, weil sich das dann mit den Leistungen des Job-Centers "beißt"? Im Falle einer Kündigung würde ich also nur vom Jobcenter den Anteil am Teilzeit-Einkommen aus dem Hauptjob an Unterstützung bekommen, dürfte den Nebenjob dann aber nicht mehr ausführen oder dieses Einkommen würde dann angerechnet? (Nebenbei: Wovon lebt man dann?)

Frage 2: was passiert, wenn ich mich im Nebenjob verletze (von einer Leiter falle beim Putzen etc.). Kann mich der Arbeitgeber des Hauptjobs deswegen rauswerfen, wenn ich dadurch zeitweise nicht mehr für ihn arbeitsfähig bin?

Frage 3: Was würde im Fall eines Unfalls im Nebenjob passieren? Bezahlt die Krankenkasse auch dem Arbeitgeber aus dem Hauptjob meinen Verdienstausfall?

Ich muss dazu sagen, dass mein Chef von meinem Nebenjob weiß, weil dieser nicht mit meinem Hauptjob kollidiert. Und bis jetzt ist auch noch nichts passiert, aber die obigen Fragen beschäftigen mich generell.

Danke an euch für eure informativen Antworten vorab.

Nebenjob, Recht, Arbeitsamt, Arbeitsunfall, teilzeitstelle, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

Fälligkeitsmitteilung?

Guten Abend,

Wir haben bzw wollen ein Haus kaufen, im April diesen Jahres war die Beurkundung beim Notar.Nun hat das ganze Elend immer noch kein Ende genommen.Wir haben über 2 Banken finanziert, nennen wir sie Bank A und Bank B.Nun ist aber nur für die eine Bank A eine Grundbestellung eingetragen worden, die 2te fehlt. Die Papiere würden dem Notar noch nicht vorliegen.Der hat aber eine Zahlungsaufforderung an die bereits eingetragene Bank A geschickt, welche aber im Vertrag stehen hat, dass diese eine Auszahlung der Bank B mit Voraussetzung hat. Bank B zahlt aber logischerweise noch nicht aus, da für diese noch keine Grundschuldbestellung vorliegt. Nun wissen wir nicht, wie kann dass denn sein, dass eine Zahlungsaufforderung ohne vollständige Papiere raus geht, denn der Notar hat ja schließlich alle Unterlagen in einem Ordner verstaut, wo er jederzeit Zugriff haben sollte und die Lage überprüfen sollte, bevor er was raus schickt.Da hätte ihm doch der wischi waschi mit den Voraussetzungen für die Auszahlung der jeweiligen Banken ins Auge springen sollen und schreien, hier hör mal, kannst erst fordern, wenn alles da ist...So....ist es aber nicht.Nun stellen sich natürlich beide Kreditinstitute quer und sagen: ich hab die Unterlagen von Bank B nicht und die anderen sagen, ich hab noch keine Grundschuldbestellung und keine Zahlungsaufforderung...Nachdem wir jetzt mit Notar und Bankbearbeiter telefoniert haben, da uns so langsam die Geduld ausgeht, sagt eine Dame am Telefon vom Notar doch tatsächlich, dass sie keine Lust hat darüber zu diskutieren, was eine Kollegin versaubeutelt hat...Nach noch ein bisschen fragen und nach haken beim Bankbearbeiter, sagte der, dass der Notar wie ein wilder beim Amtsgericht die noch fehlenden Unterlagen am anfordern wäre, doch es tut sich nix.Also....deren Optimismus teilen wir mal gerade gar nicht und wissen nicht so recht, wie wir uns jetzt verhalten sollen und was auf uns nun zu käme.Ganz klar, Verzugszinsen, Schadensersatz oder gar eine Rückabwicklung seitens der Verkäufer wegen der nicht Auszahlung.Aber eig ist es doch nicht unsere Schuld. Denn der Notar hat eine Zahlungsaufforderung raus geschickt, ohne alle Unterlagen für die Voraussetzungen zu haben. Also die Grundschuldbestellung für Bank B sowie Zahlungsaufforderung für Bank B damit Bank A überhaupt auszahlt.Jetzt fallen auch Grundbuch Kosten doppelt an, die wir zahlen müssen. Einmal die Auflassungsvormerkung für Bank A und dann kommt noch Bank B hinzu, vorausgesetzt der bekommt das noch mit dem Amtsgericht geregelt...Könnten wir denn im Schlimmsten Fall (wirklich im allerschlimmsten Fall) Bank A zahlt nicht, Bank B springt ab oder Bank A zahlt doch aber Bank B springt trotzdem ab, Verkäufer tritt zurück ect pp...(was da noch so kommen könnte) selber als eig die Leidtragenden, die ja schon ordentlich Kohle investiert haben (Notar, Makler, Grundbuchamt, Grunderwerbsteuer) noch irgendwie Schadensersatz für uns fordern? Oder was käme auf uns zu?

Haus, Recht, Notar, Wirtschaft und Finanzen

Hallo frage, habe eine kleine Diskussion mit meinen Freunden in der Klasse gehabt. Was würde den passieren wenn der LKW Fahrer eine Woche streiken?

Hallo frage, habe eine kleine Diskussion mit meinen Freunden in der Klasse gehabt. Wass würde den basieren wenn der LKW Fahrer eine Woche Streiken, besonders der Tankwagenfahrer hier in Deutschland.

Bester Beispiel, jetzt aktuelle in England kein sprit mehr für das Auto, ohne sprit kommt der Arbeiter nicht mehr zur Arbeit, und die Firma kann keine Produkte mehr herstellen, weil keine Ware mehr kommt um wieder zu produzieren und die Firma kann die Ware nicht verkaufen, weil kein LKW Fahrer mehr kommt um die Ware in den Geschäften zu fahren. Glaube das ist eine mega Katastrophe für die Wirtschaft ohne den LKW Fahrer.

Was denkt ihr darüber und könnt gerne diskutieren miteinander bei GF.

Wass würde es bedeuten wenn der LKW Fahrer nicht mehr geben würde und wie die Ware zum Verkauf zum Bürger in den Supermarkt und Baumärkte, und Baustellen.

JA,, wir brauchen den LKW und den Fahrer und sollten gut behandelt und bezahlt werde.

NEIN,, wir brauchen kein LKW mit Fahrer nicht, holen unsere Ware mit der Esels Wagen nach Hause.

Ihr dürft auch drüber abstimmen, mit,, und eine Begründung, viel Spaß bei der Diskussion.

JA,, wir brauchen den LKW Fahrer und sollten gut behandel werden. 100%
NEIN,, wir brauchen kein LKW mit Fahrer NICHT 0%
Beruf, Politik, Transport, LKW, LKW-Fahrer, Meinung, Wirtschaft und Finanzen

Umsatzsteuerfreie Umsätze als Vorsteuerabzug?

Wir behandeln in unserer Akademie aktuell das oben genannte Thema, jedoch sind unsere Dozenten bei Fragen zum Unterrichtsstoff eher die falschen Ansprechpartner.

Grundsätzlich habe ich das Thema wie folgt verstanden:

a) ich verkaufe etwas innerhalb der EU -> UST-ID -> Rechnung ohne UST (Der Käufer bezahlt im jeweiligen Land Einfuhrumsatzsteuer)

b) ich verkaufe etwas außerhalb der EU -> Nachweis durch Zoll z.B. -> Rechnung ohne UST (Der Käufer bezahlt im jew. Land Einfuhrumsatzsteuer)

c) der Käufer kann Vorsteuer mit UST verrechnen

Nun zu den eigentlichen Fragen:

  1. Wenn ich nun etwas ins Ausland verkauft habe, habe ich ja so gesehen kein UST eingenommen, da die Rechnung umsatzsteuerfrei erstellt wurde. Lt. Skript habe ich nun aber ein Recht darauf, dies bei der Verrechnung mit der Vorsteuer zu berücksichtigen. Wie habe ich das zu verstehen? Zählen dann die 19% als UST quasi als Schuld gegenüber dem Finanzamt? (blicke da echt gar nicht durch ist sehr schwammig formuliert)
  2. Worin besteht der Unterschied zw. EU und Nicht-EU-Land mit Ausnahme d. Nachweises durch die UST-ID? Im Grunde genommen werden diese doch identisch "versteuert", oder?

Vielen Dank im Voraus! Falls ich die obigen Punkte (a-c) falsch formuliert habe könnt ihr mich hier ebenfalls gerne korrigieren. Bin wie gesagt nicht allzu erfahren in diesem Gebiet.

Geld, Ausland, Europäische Union, Handel, Umsatzsteuer, Vorsteuer, Wirtschaft und Finanzen

Online Kredit Geld auf mein Konto auszahlen?

Bitte beachten Sie: Es erfolgt keine Vermittlung von Krediten oder Darlehen.

MAKLERAUFTRAG zur Vermittlung einer Finanzsanierung zur Tilgung und Regulierung von Krediten * Darlehen * Anschaffungsdarlehen * Privatschulden * Rechnungen * Mahnungen * Beitreibungen * Schulden aus Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid * Allgemeinschulden etc. Eigenmitteln. Der Auftrag zur Vermittlung einer Finanzsanierung ist erfüllt mit Ausfertigung und Übergabe des genehmigten Finanzsanierungsvertrages an den Auftraggeber. Der Auftrag gilt mit Unterzeichnung der Annahmeerklärung, spätestens mit Zahlung der Maklercourtage als erteilt.

Widerrufsrecht: Der Kunde ist berechtigt, von diesem Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab Vertragsschluss kostenfrei zurückzutreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

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ich verstehe den text nicht es erfolgt keine vermittlung von krediten soll das heissen ich bekomme keine auszahlung auf mein konto?

Finanzen, Geld, Recht, Finanzen und Geld, Wirtschaft und Finanzen

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