Verfügbarer Betrag Kontostand?

3 Antworten

Das ist wirklich nicht nachvollziehbar. Ich würde morgen früh zur Bank gehen und genau diese Frage stellen.

Mein Gedanke ist:

Du hast durch die Gehaltsüberweisung den Kontostand von 1.800 €. Das P-Konto wird auf eine niedrigere Grenze eingerichtet sein, z.B. auf 1.600 €. Also wirst Du den Differenzbetrag von 200 € an den Gläubiger, der die Pfändung veranlasst hat, überweisen und kannst über den pfändungsfreien Betrag verfügen.

conStriktor 
Fragesteller
 30.09.2021, 22:21

Also Kontostand ist bei ca. 2055 Euro, von diesem Geld kann ich nur über 221 Euro verfügen laut Online-Banking also wurden sozusagen 1800 Euro eingefroren? Das kann doch nicht sein..

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Versuch es morgen nochmal, dann sollte es funktionieren. Bei einer Pfändung muss die Bank das Geld erst freigeben.

Dir steht im Monat nur ein fester Feibetrag zu - der beläuft sich je nach persönlichen Lebensumständen auf ca. 1200 € für eine Einzelperson ohne Kinder. Mehr erhälst du im Monat nicht - um diese Sperre wieder aufzuheben musst du den Pfändungsbetrag aktiv von der Bank bezahlen lassen (in den ersten 3 Monaten darf die Bank das nicht "eigenständig abführen")

conStriktor 
Fragesteller
 30.09.2021, 22:19

Das ist mir bewusst das mir ein gewisser Betrag noch zusteht aber wie kann es sein das ich über 1800 nicht verfügen kann wenn es sich bei der Pfändung um einen Betrag von 394 Euro handelt ? Das passt doch von vorne bis hinten nicht das sozusagen 1800 Euro weg sind bzw. eingefroren

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LePetitGateau  30.09.2021, 22:21
@conStriktor

Weil eben alles über den Pfändungsbetrag hinaus eingefroren wird ;) Da könnten ja zusätzliche Gläubigerforderungen, Gebühren etc. noch drauf kommen. Die Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, alles über Freibetrag einzufrieren. Egal obs über der angegeben Pfändung ist oder nicht

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Nordlicht979  30.09.2021, 22:22
@conStriktor

Das Problem wird evt. darin liegen, dass Du den gepfändeten Betrag auch frei geben musst, also überweisen. Also Du sollst Deine Pflichten erfüllen, damit die Bank ihre Pflicht - Freigabe des pfändungsfreien Betrages - erfüllt. Zug um Zug sozusagen.

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