Frage zur Insolvenz?

3 Antworten

Angenommen mein Gehalt liegt über der Pfändungsgrenze da wird mir ja das pfändbare Geld „weggenommen“

ohne P-Konto bei der Bank kann sich der Gläubiger bedienen.

ein P-Konto muss bei der Bank eingerichtet werden,

„weggenommen“

wie kommst darauf; darf man so einfach Geld ausgeben was man nicht hat ...

es kommt darauf an, ob 1) der Insolvenzverwalter das Konto pfändet bzw. gepfändet hat oder ob 2) er sich nur monatliche Gehaltsabrechnungen vorlegen lässt, von denen er dann den Betrag X zur Überweisung auf sein Konto anfordert.

Im Fall 2 wäre es möglich, auf dem Konto anzusparen.

Bei einer Kontopfändung wird alles über dem nicht pfändbaren Betrag dem Gläubiger zugeführt, Monat für Monat. Du mußt bis zu einem bestimmten Termin über diesen Betrag verfügt haben, was stehen bleibt, ist weg.