Monatsbericht zu spät abgegeben. Bekomme nun Scheck und kein Gehalt?
Hallo liebe gutefrage community.
Mein Ausbildungsbetrieb (Handwerk) gibts uns, wenn wir die Stundenzettel (obwohl wir Gehalt bekommen), oder das Berichrsheft zu spät abgeben einen Scheck, anstatt uns Gehalt zu überweisen.
Da die Einreichung des Schecks immer lange dauert, muss man immer Tage auf sein Geld warten. Das Gehalt kommt am meistens am selben Tag, wie wir unsere Abrechnungen bekommen. Also hat man keine Chance sein Geld, falls man seine Sachen zu spät abgibt planbar einzuteilen.
Nun meine Frage an euch:
Darf meine Firma das überhaupt?
Und kann ich Schadensersatz geltend machen, wenn ich aufgrund dessen, dass mein Gehalt erst Tage später auf mein Konto kommt und ich dadurch meine laufenden Kosten nicht decken kann (z.b Netflix bucht am 31 ab. Gehalt kommt aber erst gegen den 7, aufgrund der Einreichung des Schecks. Nun komme ich ins Minus auf dem Konto und muss strafgebür oder Zinsen/entgelder zahlen)
"Kann und will mit meinem Konto nicht über 0, deshalb wird das Geld zurückgebucht und ich bekomme 1-3€, Strafe und ein Breif von der Bank
12 Antworten
gute Firma, die achtet auf die rechtzeitige Abgabe, die Berichtshefte muss der Chef/Ausbilder mit unterschreiben. Wenn du es nicht auf die Kette bekommst - ist das die Reaktion. Liegt eindeutig bei dir.
nenne es Erziehungsmaßnahme.
Ein Inlandsscheck dauert höchstens zwei Werktage. Und er ist immer noch ein gültiges Zahlungsmittel.
Gib einfach Deine Unterlagen pünktlich ab.
Glaub einfach mal jemandem, der seit 40 Jahren im Berufsleben steht: es gibt das Gesetz und es gibt den Betrieb.
Wenn die Gehälter am 15. des Folgemonats gezahlt werden, dann bekommt auch der Azubi sein Gehalt nicht früher. Das geht schon technisch nicht.
Und wenn besondere Unterlagen notwendig sind ohne die das Gehalt eben nicht gezahlt wird, dann gibt es auch keins, wenn diese Unterlagen nicht da sind. Oder es wird nur ein Abschlag überwiesen und der Rest im Folgemonat mit gerechnet.
Spätestens in der Ausbildung ist das Gepampere und der rote Teppich Vergangenheit. Schließlich muss ein Unternehmen ja auch wirtschaftlich geführt werden. Wenn jeder nur sein eigenes Süppchen kocht, ist der Laden schnell pleite.
Ist es dir denn grundsätzlich möglich, den Stundenzettel rechtzeitig abzugeben?
Dann mach das doch künftig.
Begründung der Firma: Stundenzettel nicht bekommen
Realität: Ich habe es abgegeben aber sie haben ihn verloren.
Ok, das ist natürlich was anderes. Die Vorgehensweise mit Schecks höre ich allerdings auch zum ersten mal. Ist das üblich in der Branche / bei ähnlichen Betrieben?
Wieso haben die keine "laufende Stundenerfassung" (wöchentlich, täglich)?
Das würde diesen ganzen Ärger nämlich vermeiden.
Zumal "Stundenzettel auf Papier" auch dermaßen 80er Jahre ist. Und unsicher obendrein. Was, wenn das Papier wirklich mal verschwindet? Wie soll man am Ende des Monats zusammenkriegen / belegen, wieviel Stunden man am 1. des Monats gearbeitet hat?
Sowas gehört digital gespeichert und gesichert, und zwar nicht erst am Monatsende.
Der Betrieb sollte mal ein bisschen Geld in die Hand nehmen und das modernisieren.
Ja da gebe ich dir recht. Ich arbeite in einer großen elektrofirma.
Und ja das ist bei uns üblich. Manchmal kommt es auch vor, dass man ohne Grund einen Scheck bekommt. Ich habe noch nie zu spät abgegeben bis aus neulich das eine mal. Und das geht meiner Meinung nach nich fit
Dein Arbeitgeber muss dir dein Lehrlingsgehalt bis spätestens 31. des Monats auszahlen, in welcher Form kann der AG entscheiden.
Allerdings habe ich die Vermutung, dass du deinen Verpflichtungen, monatlich deinen Stundenzettel und das Berichtsheft abzugeben, nicht nach kommst.
Dein AG hätte hier auch die Möglichkeit, dich für deine Versäumnisse abzumahnen und bei weiteren Versäumnissen könnte daraus auch eine Kündigung werden.
Also solltest du besser an dir arbeiten, als darüber nach zu denken, den AG zu verklagen.
Außerdem, weshalb lässt du nicht den benötigten Betrag auf deinem Konto stehen?
Mein Ausbildungsbetrieb (Handwerk) gibts uns
verstehe ich das richtig Du bist Auszubildende/r??
Dann gilt eindeutig das BBiG ( Berufsbildungsgesetz ) :
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__18.html
(2) Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.
Wann muss Ausbildungsvergütung gezahlt werden?
Die Ausbildungsvergütung muss dir vor Ablauf des Monats gezahlt werden, dies ist in § 18 des Berufsbildungsgesetzes so festgelegt: „Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.“
Wann wird einem Azubi die monatliche Ausbildungsvergütung ...https://www.azubi-krankenkasse.de › auszahlung-gehalt
Darf meine Firma das überhaupt?
definitiv nicht !
Irrelevant - hier gilt zugunsten des Auszubildenden § 18 BBiG - und ein Azubi hat Anspruch darauf, dass seine Ausbildungsvergütung pünktlich gezahlt - sprich auf seinem Konto eingeht !
( was jetzt nicht ausschließen soll, dass er unabhängig davon sein Berichtsheft etc. natürlich auch ebenso pünktlich abliefern sollte )
das mit dem "auf dem konto sein" ist so nicht richtig. § 18 BBig sagt "Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen" der chef kann auch bar zahlen. hier in diesem fall zahlt er in form eines schecks und das ist immer noch gültiges zahlungsmittel.
Zudem kann es auch bei Banken zu Verzögerungen kommen, die der Chef nicht zu verantworten hat.
Oft reicht es ja schon bei einer anderen Bank als der betrieb zu sein und schon kommt das Geld ggf. einen Tag später an, trotz pünktlicher Überweisung. Letztlich könnte es sogar noch später kommen, am letzten Arbeitstag könnte auch online um 23 Uhr überwiesen sein, da sind die Zahlläufe der meisten Banken längst gelaufen.
Uninteressant - es gilt § 18 BBiG.