Zahlt der Arbeitgeber auch nach dem 24.11.21 weiterhin die Corona-Tests?
Hallo,
lt. Corona Arbeitsschutzverordnung §4 hat der ArbG den ArbN 2x pro Woche kostenlos einen Corona-Test anzubieten. Aber was passiert nach dem 24.11. wenn die "epidemische Lage" aufgehoben wird oder auch nicht aufgehoben wird ? Muss dann wirklich der ArbN die Testkosten übernehmen, nur damit er in sein Büro darf ??
Danke an Euch alle.
Hurra7
1 Antwort
Zumindest 2-G werden wohl keine Beschränkungen haben und vor dem 24.11. werden wir wohl die neuesten Ideen der Regierung - welche auch immer- mitgeteilt bekommen. Bis dahin kann noch vieles anders werden.