AG zahlt nicht kompletten Lohn Corona?

2 Antworten

Dein Arbeitgeber ist im Recht. Während der ersten 4 Wochen einer Ausbildung besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. In dem Fall musst Du Dich an Deine Krankenkasse wenden.

„Entfällt de Entgeltfortzahlung, erhält der Auszubildende Krankengeld von der Krankenkasse in Höhe von 70 Prozent der Bruttovergütung, max. aber 90 Prozent der Nettovergütung. Für Arbeitsunfähigkeitszeiten, die erst nach Ablauf des Vier-Wochen-Zeitraums beginnen, besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung vergleichbar denen von Arbeitnehmern.“

Quelle: https://www.haufe.de/personal/entgelt/entgeltabrechnung-bei-erkrankten-auszubildenden_78_235556.html

Wenn du noch keine 4 Wochen im Unternehmen bist, hast du noch keinen Anspruch auf die Lohnfortzahlung. Du musst für die Fehltage Krankengeld bei deiner Krankenkasse beantragen.

jeannie1323 
Fragesteller
 28.04.2022, 19:22

Danke

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