In der Probezeit der Ausbildung krank ohne AU und daraufhin Kündigung Mitte des Monats, was ist mit dem Lohn?

4 Antworten

wurde daraufhin zum Ende des Monats gekündigt

Wirklich zum Ende des Monats und nicht fristlos? Seltsam, weil das eigentlich gar nicht geht. In der Probezeit eines Ausbildungsverhaeltnisses nur fristlos oder gar nicht.

Schau da noch einmal richtig nach. Wenn naemlich doch fristlos Mitte des Monats, bleibt ja bei 10 unentschuldigten Tagen kaum noch was vom Monat uebrig.


Halbammi  27.11.2024, 23:18

Warum sollte das nicht gehen?

DerCaveman  28.11.2024, 00:22
@Halbammi

Wegen BBiG § 22 Abs. 1:

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
PeterPan007x 
Beitragsersteller
 02.11.2024, 12:07

Die Kündigung kam am 15. und wurde zum 31. ausgestellt.

DerCaveman  02.11.2024, 13:51
@PeterPan007x

Wie gesagt, in der Probezeit kann ein Ausbildungsverhaeltnis nur fristlos gekuendigt werden.

Für die 18 gearbeiteten Tage muss ihm schon die Vergütung gezahlt werden + die Zeit in der er noch eine AU hatte. Für die 10 Tage ohne jedoch nicht.

Allerdings muss er das halt mit dem Chef und der Buchhaltung auskaspern.

Bezüglich eventuell offener rechnerischer Urlaubstage kann ich hier aber nichts sagen, weil ich ja nicht weiß was wie genommen worden ist, wie hoch der Urlaub war usw.

Er bekommt für die Tage ohne AU keinen Lohn.

der Rest muss ggf. vor dem Arbeitsgericht geklärt werden.

Nein das ist nicht korrekt