In der Probezeit der Ausbildung krank ohne AU und daraufhin Kündigung Mitte des Monats, was ist mit dem Lohn?
Hi, ein Kollege hat sich in der Ausbildung im 3. Monat der Probezeit krank gemeldet und wurde daraufhin zum Ende des Monats gekündigt.
Er hatte nur für die ersten 7 Tage eine AU und ihm fehlen quasi 10 Tage die nicht entschuldigt sind. (Der Grund dafür soll egal sein)
Er hat Ende des Monats also keinen Lohn bekommen.
ist das korrekt ? Da ja die Urlaubstage pro Monat 1,5 oder 3 Tage entsprechen und die ersten 18 Tage ja gearbeitet und eine AU vorgelegt wurde.
Wird dann einfach so kein Lohn bezahlt oder nur die Hälfte ? Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar !
4 Antworten
wurde daraufhin zum Ende des Monats gekündigt
Wirklich zum Ende des Monats und nicht fristlos? Seltsam, weil das eigentlich gar nicht geht. In der Probezeit eines Ausbildungsverhaeltnisses nur fristlos oder gar nicht.
Schau da noch einmal richtig nach. Wenn naemlich doch fristlos Mitte des Monats, bleibt ja bei 10 unentschuldigten Tagen kaum noch was vom Monat uebrig.
Wegen BBiG § 22 Abs. 1:
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Die Kündigung kam am 15. und wurde zum 31. ausgestellt.
Wie gesagt, in der Probezeit kann ein Ausbildungsverhaeltnis nur fristlos gekuendigt werden.
Für die 18 gearbeiteten Tage muss ihm schon die Vergütung gezahlt werden + die Zeit in der er noch eine AU hatte. Für die 10 Tage ohne jedoch nicht.
Allerdings muss er das halt mit dem Chef und der Buchhaltung auskaspern.
Bezüglich eventuell offener rechnerischer Urlaubstage kann ich hier aber nichts sagen, weil ich ja nicht weiß was wie genommen worden ist, wie hoch der Urlaub war usw.
Er bekommt für die Tage ohne AU keinen Lohn.
der Rest muss ggf. vor dem Arbeitsgericht geklärt werden.
Nein das ist nicht korrekt
Warum sollte das nicht gehen?