Kann man während der Probezeit In der Ausbildung gekündigt werden, wenn man komplett nur krank ist und Attest hat?
Habe das Nicht vor, würde mich nur mal interessieren
6 Antworten
Gern gesehen ist es meinem Gefühl nach nicht, wenn man während einer Arbeitserprobung längere Zeit fehlt, aber glaube nicht, dass man so schnell gekündigt wird, wenn man grundsätzlich Motivation zeigt.
Während der Probezeit einer Ausbildung können beide Seiten "ganz normal" fristlos kündigen, ohne dass es dafür einen besonderen Grund geben müsste.
Ja darf und wird man auch meistens. Die Firma sucht sich logischerweise die Besten Azubis aus, um denen das Fachwissen anzueignen damit diese später mal gute Facharbeiter werden und evtl im Besten Fall ein wertvolles Mitglied der Firma sind.
Wer meiner Meinung nach am Ersten Tag zu spät kommt oder in der Probezeit zu viele Krankenstände/Fehltage hat, braucht erst gar nicht merhr am nächsten Tag wieder kommen.
Ist jedoch von Firma zu Firma unterschiedlich.
Beide Parteien behalten sich das Recht vor während der Probezeit JEDERZEIT und OHNE jeglichen Grund zu kündigen und da kann man auch nix dagegen machen oder sagen ;)
Das glaubst aber nur du. Hast du auch einen rechtliche Grundlage?
Wenn du an keinem einzigen Arbeitstag in deiner Probezeit eine Leistung ablieferst, sondern nur, aus welchen Gründen auch immer, abwesend bist, solltest du mal den Ausbildungsvertrag zur Hand nehmen, in dem mit Sicherheit festgelegt ist, wie in derartigen Situationen zu verfahren ist.
Innerhalb der Probezeit gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Es geht hier um die Probezeit einer Ausbildung!
Und da gibt es nun einmal keine Kündigungsfrist (Berufsbildungsgesetz BBiG § 22 "Kündigung" Abs. 1).
Ja natürlich. Der Chef möchte kein Arbeiter haben, die andauernd abwesend ist. Weil es in der Probezeit ist, kann dies ganz schnell passieren
Ist gefährlich!!!! In der Probezeit auf keinen Fall machen
LG
Während der Probezeit einer Ausbildung können beide Seiten "ganz normal" fristlos kündigen, ohne dass es dafür einen besonderen Grund geben müsste.