Kann man während der Probezeit In der Ausbildung gekündigt werden, wenn man komplett nur krank ist und Attest hat?

6 Antworten

Gern gesehen ist es meinem Gefühl nach nicht, wenn man während einer Arbeitserprobung längere Zeit fehlt, aber glaube nicht, dass man so schnell gekündigt wird, wenn man grundsätzlich Motivation zeigt.

zockerleon009 
Fragesteller
 29.11.2023, 17:49

Wenn nen jetzt von tsg 1 krank ist

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Familiengerd  29.11.2023, 18:03

Während der Probezeit einer Ausbildung können beide Seiten "ganz normal" fristlos kündigen, ohne dass es dafür einen besonderen Grund geben müsste.

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Ja darf und wird man auch meistens. Die Firma sucht sich logischerweise die Besten Azubis aus, um denen das Fachwissen anzueignen damit diese später mal gute Facharbeiter werden und evtl im Besten Fall ein wertvolles Mitglied der Firma sind.

Wer meiner Meinung nach am Ersten Tag zu spät kommt oder in der Probezeit zu viele Krankenstände/Fehltage hat, braucht erst gar nicht merhr am nächsten Tag wieder kommen.

Ist jedoch von Firma zu Firma unterschiedlich.

Beide Parteien behalten sich das Recht vor während der Probezeit JEDERZEIT und OHNE jeglichen Grund zu kündigen und da kann man auch nix dagegen machen oder sagen ;)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
bergsteiger4711  25.02.2024, 17:52

Das glaubst aber nur du. Hast du auch einen rechtliche Grundlage?

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Wenn du an keinem einzigen Arbeitstag in deiner Probezeit eine Leistung ablieferst, sondern nur, aus welchen Gründen auch immer, abwesend bist, solltest du mal den Ausbildungsvertrag zur Hand nehmen, in dem mit Sicherheit festgelegt ist, wie in derartigen Situationen zu verfahren ist.

Familiengerd  29.11.2023, 18:02

Während der Probezeit einer Ausbildung können beide Seiten "ganz normal" fristlos kündigen, ohne dass es dafür einen besonderen Grund geben müsste.

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musso  29.11.2023, 18:05
@Familiengerd

Innerhalb der Probezeit gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen.

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Familiengerd  29.11.2023, 18:08
@musso

Es geht hier um die Probezeit einer Ausbildung!

Und da gibt es nun einmal keine Kündigungsfrist (Berufsbildungsgesetz BBiG § 22 "Kündigung" Abs. 1).

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Ja natürlich. Der Chef möchte kein Arbeiter haben, die andauernd abwesend ist. Weil es in der Probezeit ist, kann dies ganz schnell passieren

Ist gefährlich!!!! In der Probezeit auf keinen Fall machen

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung