Kann man Ehrenmitglied in einem Verein sein, obwohl man es nicht sein möchte?
Kulturverein X. ist gemeinnützig und ernennt einen ehemaligen Mitarbeiter nach dessen Kündigung einfach irgendwie zum "Ehrenmitglied".
Dieser mag den Verein gar nicht mehr, da er dort nur Mitarbeiter war und gekündigt wurde. Er wollte dort auch kein "Ehrenmitglied" werden. Unterschrieben hat er nichts, außer dem Arbeitsvertrag damals, in dem eine Ehrenmitgliedschaft nicht vorgesehen war. Satzung, Aufnahmeantrag oder Ähnliches wurden dem "Ehrenmitglied" nie vorgelegt.
Nach dessen Kündigung hört der ehemalige Mitarbeiter Jahre lang nichts. Erst sechs Jahre später kommt ein Brief, in dem der Verein für drei Jahre rückwirkend Mitgliedsbeiträge vom "Ehrenmitglied" fordert in Höhe von 36.000 Euro.
Ist dies so zulässig?
7 Antworten
Niemand muss gegen seinen Willen Ehrenmitglied eines Vereins werden oder bleiben.
Nun zur Sache: Ich verstehe die Frage so, dass er nur (angestellter) Mitarbeiter war und nie Mitglied. In diesem Fall musste er auch nie als Mitglied sich abmelden. Wäre er Mitglied gewesen und hätte es versäumt, sich abzumelden, dann setzte sich die Beitragspflicht fort. Allerdings wäre nach sechs Jahren ein Teil davon verjährt. Aber eine Mitgliedschaft bestand ja nicht.
Wichtig ist, er hat (im Zusammenhang mit seiner Ehrenmitgliedschaft) nichts unterschrieben. Nämlich: Eine Ehrenmitgliedschaft ist im allgemeinen betragsfrei, das muss aber nicht so sein. Wenn er nichts Gegenteiliges unterschrieben hat, dann durfte er aber von einer Beitragsfreiheit ausgehen. Falls ihm diese Ehrenmitgliedschaft überhaupt bekannt war, was möglicherweise - so kann man die Frage verstehen - nicht einmal der Fall war.
Wäre ich der Betroffene, schriebe ich dem Verein ganz lapidar in wenigen Zeilen, dass ich nicht Willens bin zu zahlen. Basta.
Nebenbei: Ich bin seit fünf Jahren Ehrenmitglied des Vereins, in dem ich 22 Jahre lang im Vorstand war, die letzten 14 davon als Präsident. Meine Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.
Ehrenmitglieder sind meines Wissens von Pflichten freigestellt. Also vor allem von Beitragszahlungen. Wenn die Vereinssatzung das anders formuliert, könnte das ein Verstoß gegen das Vereinsrecht sein.
Und ohne Einverständnis deinerseits ist das gleichwohl unzulässig, dich zur (Nach)Zahlung zu zwingen.
Das Vereinsrecht kennt keine Ehrenmitgliedschaften und folglich auch keine entsprechenden Vorschriften. Ehrenmitgliedschaften gibt es daher überhaupt nur dann, wenn die Satzung sie ausdrücklich vorsieht.
Ist das der Fall und soll ein Ehrenmitglied besondere "Ehrenrechte" und "Ehrenpflichten" haben, dann müssen diese in der Satzung explizit genannt sein und nur genau diese "Ehrenrechte" und "Ehrenpflichten" sind, neben den Rechten und Pflichten der normalen Mitglieder, für das Ehrenmitglied wirksam.
Ist dies so zulässig?
Zur Frage, nein ist es nicht, egal ob Ehrenmitglied oder normal, es muss immer von beiden Seiten entsprechend die Annahme des Vertrages erforderlich, sonst könnte der Verein ja einfach jeden zum Ehrenmitglied machen und zu Gebührenzahlungen verpflichten.
Nette Geschichte, was es nicht alles gibt. Wenn er dort "nur" angestellt war, war er wohl auch kein Mitglied. Dann zum zahlenden Ehrenmitglied aufzusteigen, noch dazu, ohne sein Wissen, ist pure Satire.
Das würde ich erst einmal gekonnt ignorieren.
Nein.