Vorsitzender Anwesenheitspflicht bei MVV?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. Vereinsrecht.
Ich bin Vorsitzender eines gemeinnützigen Vereins.
Unser Kassierer ist zurückgetreten, Aufgrund dessen muss eine außerordentliche
Mitgliedervollversammlung einberufen werden, zu der ich schon eingeladen habe.
Nun habe ich beruflich erfahren, dass ich zum angesetzten Termin der MVV,
auf einer Dienstreise bin und kann an der MVV nicht persönlich teilnehmen
und ihr auch nicht online beiwohnen, da ich berufsbedingt eine Abendveranstaltung habe.
Auf der MVV wird ein neuer Kassierer gewählt.
Unser Vorstand ist laut Satzung wie folgt aufgebaut:
Top 2
Vorsitzender
Kassierer
+ 4 Beisitzer.
Meine Frage lautet: Muss ich als Vorsitzender anwesend sein?
Oder im Zweifel besser die MVV verschieben?
Vielen Dank für Eure Erfahrungswerte und Tipps.
2 Antworten
Eine Versammlung kann auch ohne den Vorsitzenden stattfinden. Wenn die Verhältnisse in eurem Verein nicht besonders kompliziert und zerstritten sind, würde ich das auch machen.
Wenn ich dich richtig verstehe, gibt es in eurem Verein niemanden, der sich "stellvertretender Vorsitzender" nennen könnte. Von daher sollte einer der vier Beisitzer die Sitzung eröffnen - der dienstälteste, der lebensälteste oder derjenige, der am besten geeignet ist. Der kann ja dann die Versammlung um ihr Einverständnis bitten, dass er die Versammlung wählt, oder um Vorschläge für einen Versammlungsleiter bitten.
"Einverständis, dass er die Versammlung LEITET", meinte ich natürlich.
Das Leitungsrecht steht grundsätzlich der Person zu, der in der Satzung dieses Recht zugestanden worden ist.
Fehlt eine solche Satzungsbestimmung, so leitet der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 Abs. 2 BGB die Versammlung (= im Vereinsregister eingetragene Vorstandsmitglieder - nicht erweiterter Vorstand!!!).
Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so übernimmt der Vorsitzende die Leitung. Im Falle seiner Verhinderung ein anderes vertretungsberechtigtes Mitglied des Vorstandes.
Ist kein Mitglied des vertretungsberechtigten Vorstandes anwesend, so wählt die Versammlung einen eigenen Leiter.