Hallo,
folgende Frage habe ich:
Im Mai diesen Jahres habe ich ein neues Fahrrad erworben und mit EC Karte beim Händler bezahlt und auf dem Beleg unterschrieben. Kurz darauf musste ich dienstlich bis Mitte August ins Ausland, wo ich kaum Internet hatte. Zu diesem Zweck habe ich eine Vollmacht an eine Person ausgestellt, die sich während dieser Zeit um meine finanziellen Belange in Deutschland kümmern sollte. Vor ein paar Tagen habe ich ein Schreiben der Attriga GmbH erhalten, dass der Kaufbetrag als Rücklastschrift zurückgebucht wurde. Das ganze in der Zeit, als ich im Ausland war. Nach Prüfung meiner Kontoumsätze, wurde der Betrag tatsächlich zurückgebucht und dann in Bar von meinem Konto abgehoben. Der Händler hat dann eine neue Abbuchung Anfang August veranlasst, die auch wieder zurückgebucht wurde und der Betrag auch in Bar von meinem Konto abgehoben wurde. Die Person, der ich die Vollmacht erteilt habe, bestreitet das sie es war. Nun habe ich das Inkassoschreiben erhalten, die mich auffordern den Betrag in Kürze zu überweisen. Ich kann beweisen, dass ich nicht da war und keinen Zugriff auf mein Konto hatte. Nächste Woche habe ich einen Termin beim Anwalt, um mich juristisch beraten zu lassen. Meine Frage ist: Muss ich den Betrag (inklusive Inkassogebühren) an das Inkassobüro bezahlen, auch wenn ich beweisen kann, dass ich zum angegebenen Zeitpunkt keinen Zugriff auf mein konto hatte?