Abrechnung Scheidungsverfahren?

Guten Tag,

ich habe folgendes Anliegen.

Im Oktober 2024 habe ich einen Anwalt in meienr Heimatstadt Bonn mit meiner Scheidung beauftragt.

Die Scheidung fand im November am Gericht villingen-Schwenningen statt. mein Anwalt hat eine vor Ort ansässige Kanzlei beauftragt vor Gericht meine Interessen zu vertreten, was diese auch tat.

Zwischen der Kanzlei meiens Anwalts und der vor Ort ansässigen Kanzlei wurde eine Gebührenaufteilung vereinbart.

Nachdem die Scheidung durch war, bekam ich ein paar Wochen später von der Anwaltskanzlei aus Villingen-Schwenningen ein Abrechnungsschreiben. Die Kanzlei hat den betrag mit mir direkt abgerechnet. Die Rechnung wurde von mir überwiesen.

Mein Anwalt hat mir seine Rechnung ebenfalls zugechickt. Hier sind entsprechend die Kosten der Gebührenaufteilung aufgezählt. Ich habe ihm seinen anteiligen Betrag - ohne Gebührenkosten zwischen den Kanzleien - überwiesen. mein Anwalt vertritt die Meinung, dass ich die offenen Differenzkosten begleichen muss. Ich vertrete die Ansischt, dass die Kanzelei in Villingen-Schwenningen ihre Kosten direkt mit abgerechnet haben. seit der begleichung liegt mir auch keine weitere Rechnung as Villingen-Schwenningen vor. Auch hat sich die dort ansässige Kanzlei nie wieder bei mir gemeldet.

Muss ich die Differenzkosten meinem Anwalt erstatten? Oder muss er dies mit der Kanzlei in Villingen-Schwenningen klären?

Vielen Dank und Grüße

Scheidung, Scheidungskosten

Bearbeitung & Mahngebühren bei Verzug Mitgliedsbeitrag/Gemeinnütziger Verein? Rechtlich in Ordnung?

Hallo zusammen,

da ich hier in der letzten Zeit sehr gute Erfahrungen mit Hilfestellungen erhalten habe, hier ein neuer Fall, zu dem ich Hilfe, Tipps oder Einschätzungen benötige (Vielen Dank schonmal an alle, die sich hier beteiligen)

ich habe das folgende Anliegen und benötige Hilfe, Tipps, Erfahrungswerte:

Ich bin Vorsitzender eines gemeinnützigen Vereins.

Wir buchen quartalsweise und anteilig die Mitgliedsbeiträge per unterschriebenen SEPA Mandat vom Konto des jeweiligen Mitglieds ab. Zuvor ausgefüllte Beitrittserklärungen inkl. Vereinsstatuten liegen sowohl dem Mitglied in Kopie, als auch dem Kassierer vor.

Auf der Mitgliedervollversammlung vom 10.12.2019 haben wir unsere "Beiträge Grundverordnung" vorgestellt und bestätigen lassen, in der wir geregelt haben, dass wenn ein Mitglied sich im Verzug befindet, wir die Rücklastschriften des Geldinstituts (tatsächliche Kosten) sowie eine Bearbeitungsgebühr, die jedoch nicht höher als 10 Euro sein darf, in Rechnung stellen können.

Wie weiter oben bereits beschrieben, wurde die "Beitrags Grundverordnung" am besagten Tag der Mitgliedervollversammlung von allen anwesenden Mitgliedern bestätigt. Protokolle etc...liegen als Beweis vor.

Nun haben wir zum 15.10.2020 erneut quartalsweise Beiträge eingezogen. Bei 2 Mitgliedern wurde der Beitrag durch die Hausbank nicht eingelöst, da keine ausreichende Deckung auf dem Konto da war. Es ergaben sich jeweils Rücklastschriftgebühren in Höhe von 8,00 Euro/Mitglied. Wir haben die Mitglieder per Zahlungserinnerung mit binnen einer Frist von einer Woche dazu aufgefordert den anteiligen Mitgliedsbeitrag + Gebühren der Rücklastschrift + interne Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10,00 Euro (die unser Kassierer durch Rechercheaufwand angesetzt hat) auf das Konto unseres Vereins zu überweisen.

Diese Frist wurde kommentarlos versäumt. Anschließend haben wir die 1. Mahnung mit exakt gleichen Kosten an das Mitglied verschickt. Auch hier wurde eine Frist von einer Woche zur Überweisung angegeben. Auch diese Mahnung wurde kommentarlos nicht eingehalten. Anschließend haben wir die 2. Mahnung verschickt. Hierzu haben wir wieder die gleichen Kosten angesetzt + einer Mahngebühr in Höhe von 3,00 Euro.

Nun hat sich eines der Mitglieder per SMS bei mir persönlich gemeldet und mir mitgeteilt, dass wir als gemeinnütziger e.V. nicht dazu berechtigt seien Bearbeitungsgebühren sowie Mahngebühren zu erheben. Hierzu gäbe es bereits gesprochene Urteile.

Beide Mitglieder haben der Beitrag Grundverordnung am 10.12.2019 auf der Mitgliedervollversammlung zugestimmt. Diese also anerkannt.

Meine Frage ist, hat das Mitglied recht? Dürfen wir als gemeinnütziger Verein keine Bearbeitungsgebühren + Mahngebühren erheben? Oder haben wir uns rechtlich korrekt verhalten?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Verein, Mitgliedsbeitrag
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