Kündigung der Vereinsmitgliedschaft rechtens, oder nicht?
Hallo zusammen,
zur folgenden Situation brauche ich einen Rat:
Ich bin Vorsitzender eines gemeinnützigen Vereins.
Ein Mitglied von uns hat im Sommer die Mitgliedschaft zu Ende des Jahres gekündigt.
Da wir das Mitglied halten wollten, haben wir diesem mehrer Gesprächstermine angeboten, um die gemeinsame Zukunft weiter zu planen. Damit war das Mitglied einverstanden (liegt uns schriftlich vor).
Nun kam das Gespräch nicht Zustande, weil eine Terminfindung auf beiden Seiten sehr schwierig war. Kurzum: Das Gespräch hat nicht stattgefunden, die Kündigung der Mitgliedschaft wurde von uns, weil eben besagtes Gespräch stattfinden sollte, nicht bestätigt.
Nun besteht aber das Mitglied darauf, dass die Kündigung rechtens ist. Nächste Woche werden bei uns wieder Mitgliedsbeiträge eingezogen.
Wie sieht das Community hier? Ist die Kündigung aus Sommer rechtens oder müsste das Mitglied neu kündigen, weil es einem Gespräch zugestimmt hat?
Vielen Dank für Tipps & Ratschläge!
11 Antworten
Mal ehrlich was soll das bringen?
Das Mitglied hat gekündigt.
Selber wenn ein Termin für ein "Gespräch" vereinbart wurde, ist das nichtssagend.
Solange das Mitglied seinen Kündigung nicht widerrufen hat ist diese Kündigung rechtsgültig.
..
Da das Mitglied auf die Kündigung besteht ist doch eindeutig..
Reisende soll man nicht aufhalten..
Eine Kündigung ist ein Einseitiges Rechtsgeschäft und somit gültig bis auf widerruf bei dem sich beide Seiten einigen müssen. Dieser fand nicht statt, somit ist die Kündigung gültig.
Reisende soll man nicht aufhalten.
Er hat die Kündigung nicht zurückgezogen, er hat sich nur zu einem Gespräch bereit erklärt. Warum sollte damit die Kündigung ungültig sein?
Nur weil er einem Gespräch zugestimmt hat heißt das nicht das die Kündigung unwirksam wird. Solange er die Kündigung nicht wiederrufe hat ist sie wirksam. Ob ihr die Kündigung bestätigt habt spielt keine Rolle, eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft was nicht eure Zustimmung braucht.
Wenn eine Mitgliedschaft in einem Verein fristgemäß gekündigt wurde, ist diese Kündigung auch zum Kündigungtermin wirksam.
Günter